Luxemburgs Steuertricks und der Steuerwettbewerb in Europa
StandpunktDie öffentliche Diskussion über Luxemburgs Steuertricks hat sich vor allem auf die Person von Jean Claude Juncker konzentriert. Das ist verständlich, birgt aber die Gefahr, dass aus dem Blick gerät, worum es eigentlich geht: Nämlich welche Regeln in Europa gelten sollen, damit es zu einer fairen und ökonomisch effizienten Besteuerung kommt.
Luxemburg hat einzelnen Unternehmen für bestimmte Einkünfte, zum Beispiel aus anderen Ländern empfangene Lizenzgebühren, eine besonders günstige Besteuerung gewährt. Das wurde öffentlich nicht bekannt gemacht, was drei Probleme aufwirft. Erstens werden die begünstigten Einkünfte kaum oder gar nicht besteuert. Die Eigentümer der betreffenden Unternehmen werden damit gegenüber anderen Steuerzahlern begünstigt. Zweitens verlieren andere Länder Steueraufkommen, ohne dass sich realwirtschaftlich etwas verändert. Es ist nicht so, dass Produktionsanlagen, Arbeitsplätze oder Umsätze nach Luxemburg verlagert werden. Drittens wird der Wettbewerb verzerrt. Viele mittelständische Unternehmen sind zu klein, um Steuergestaltungsmöglichkeiten auf internationale Ebene nutzen zu können. Außerdem gibt es durchaus multinationale Unternehmen, die auf aggressive Steuerplanung verzichten – auch sie werden benachteiligt.
Man könnte erwidern, dass die in Luxemburg und in anderen Ländern üblichen Steuertricks nicht gegen Gesetze verstoßen. Dazu lässt sich nur sagen, dass eben nicht alles, was legal ist, auch erwünscht ist.
Was sollte die Politik tun? Radikale Kritiker des Steuerwettbewerbs fordern eine Vereinheitlichung der Besteuerung in Europa. Das würde jedoch bedeuten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Erstens wäre das Vorhaben umfangreicher als viele glauben. Einheitliche Steuersätze würden nicht reichen, die Bemessungsgrundlage müsste vereinheitlicht werden und Deutschland zum Beispiel die Gewerbesteuer abschaffen. Das wäre vielleicht noch kein großer Verlust. Aber die Reform würde weit in die Einkommensbesteuerung hineinreichen. Gerade in Deutschland spielen Personengesellschaften eine wichtige Rolle, für die die europäischen Regeln dann ebenfalls gelten müssten. Zweitens würde eine einheitliche Besteuerung Ländern, die aufgrund ihrer geographischen Lage oder aus anderen Gründen benachteiligt sind, ein wichtiges Instrument nehmen, um diese Nachteile auszugleichen. Dass Irland sich vom Armenhaus Europas zu einem trotz der aktuellen Probleme dynamischen Industrieland entwickeln konnte, hat damit zu tun, dass Irland Unternehmen durch niedrige Steuern anlocken konnte. Drittens verhindert der Steuerwettbewerb, dass es zu einer übermäßigen Unternehmensbesteuerung kommt, die Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum gefährden kann. Viertens würde eine Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung die Autonomie der nationalen Wirtschaftspolitik erheblich einschränken. Derzeit wird in Deutschland etwa diskutiert, durch beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten Anreize für mehr private Investitionen zu setzen. Bei einer auf europäischer Ebene harmonisierten Unternehmensbesteuerung wäre das nicht möglich.
Statt zu versuchen, den Steuerwettbewerb abzuschaffen, sollte man sich auf Regeln einigen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Als Leitlinie sollte gelten, dass sowohl eine Nichtbesteuerung von Gewinnen als auch eine Doppelbesteuerung verhindert wird. Länder, die niedrige Steuersätze erheben, sollten diese Option allen Unternehmen in ihrem Land gewähren. Darüber hinaus sollten die EU-Staaten ihre Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten besser koordinieren. Wenn einzelne Mitgliedstaaten es ermöglichen, dass Zinsen oder Lizenzgebühren unbesteuert in Steueroasen außerhalb Europas fließen, erleichtert das unerwünschte Steuervermeidung in ganz Europa.