Aktuelle Zinsentwicklung: "Der Staat kann sich Zinssubventionen sparen"
StandpunktDes einen Freud ist oft des anderen Leid – ein aktuelles Beispiel für diese schon etwas in die Jahre gekommene Lebensweisheit scheint die aktuelle Zinsentwicklung zu sein. Während hoch verschuldete Staaten und Häuslebauer, die Hypothekenkredite brauchen, über die niedrigen Zinsen jubeln, sind Kapitalanleger vom Kleinsparer bis hin zum milliardenschweren Pensionsfonds verzweifelt. Wer sein Geld in eine deutsche Staatsanleihe mit zehnjähriger Laufzeit investiert, erhält eine Rendite von rund 0,4 Prozent. Die reale Verzinsung dieser Anlage wird trotz der aktuell niedrigen Inflation voraussichtlich negativ sein. Wer höhere Renditen will, muss Risiken eingehen. Das hat weitreichende Folgen.
Jahrelang haben Politiker und Ökonomen gepredigt, die Menschen sollten mehr sparen, um die demographiebedingt sinkenden umlagefinanzierten Renten auszugleichen. Jetzt zeichnet sich ab, dass die angestrebten Sparziele nicht erreicht werden, weil die Zinserträge zu gering sind. Vor diesem Hintergrund werden Forderungen laut, den Zinsverfall aufzuhalten. Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon hat zum Beispiel vorgeschlagen, die niedrigen Zinsen durch steuerfinanzierte Subventionen aufzustocken. Was ist davon zu halten?
Es ist berechtigt, davor zu warnen, dass bei vielen Menschen eine Versorgungslücke bei der Rente droht. Es ist aber nicht die Aufgabe des Staates, die Bürger bei ihren Sparentscheidungen zu bevormunden. Handlungsbedarf für den Staat besteht nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass Einzelne die Vorsorge vernachlässigen und sich darauf verlassen, im Alter vom Sozialstaat aufgefangen zu werden. Das spricht aber nur dafür, jedermann zu verpflichten, in einem Mindestumfang für das Alter vorzusorgen. Wenn die umlagefinanzierte Rente dafür nicht ausreicht, ist es naheliegend, ergänzend zu den Rentenbeiträgen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge gesetzlich vorzuschreiben. Sparzwang ist unpopulär, aber zumindest wäre es denkbar, bei abhängig Beschäftigten automatisch einen Gehaltsbestandteil in einen Fonds zur Altersvorsorge einzuzahlen, sofern der Beschäftigte dem nicht aktiv widerspricht. Die Verhaltensökonomie spricht dabei von „nudging“ – dem sanften Stoß in die richtige Richtung.
Allgemeine steuerfinanzierte Zuschüsse zur Förderung der privaten Ersparnis sind dagegen nicht das richtige Instrument. Der Hauptgrund liegt darin, dass diese Zuschüsse vor allem höheren Einkommensschichten zu Gute kommen, die ohnehin sparen, häufig über Vermögen verfügen und bei denen keine Altersarmut droht. Darüber hinaus kann eine solche Förderung leicht zu einer bloßen Subvention für die Finanzbranche werden, die durch hohe Vertriebsgebühren aufgefressen wird und den Staatshaushalt belastet. Wenn eine Sparförderung erwogen wird, dann sollte sie sich auf die Altersvorsorge für Haushalte mit niedrigen Einkommen beschränken und mit einer Vorsorgepflicht kombiniert werden.
Darüber hinausgehende Zinssubventionen würden außerdem eine Fehlsteuerung verursachen. Zinsänderungen haben nicht nur einen Umverteilungseffekt zwischen Gläubigern und Schuldnern. Sie haben auch eine Steuerungsfunktion. Derzeit versuchen hoch verschuldete Staaten, Unternehmen und Haushalte in Europa, ihre Schulden abzubauen. Niedrige Zinsen signalisieren, dass die Nachfrage nach Kapital gering ist. Es werden zumindest kurzfristig weniger Ersparnisse benötigt. Dass die Sparer dies spüren, ist wichtig, damit sie ihr Geld eher in gesamtwirtschaftliche sinnvolle, reale Investitionen wie einen Hausbau oder eine Weiterbildung umleiten oder auch mehr konsumieren. Der Staat sollte dieses Marktsignal nicht durch steuerliche Eingriffe außer Kraft setzen.
Dieser Beitrag ist zuerst in der Frankfurter Allgemeine Zeitung am 6. März 2015, Seite 25, erschienen.