Altersarmut – ­nicht nur ein ­Thema für die Rentenpolitik

Standpunkt

Die gesetzliche Rente ist kurz vor der kommenden Bundestagswahl wieder zum Thema der Parteien geworden. Während die SPD in ihrem Wahlprogramm ein eigenes Rentenkonzept vorlegt, schlägt die CDU vor, nach der Wahl eine parteiübergreifende Rentenkommission einzusetzen. Ein strittiger Punkt dabei sind Maßnahmen zur Vermeidung einer steigenden Altersarmut in Deutschland.

Das ZEW hat aktuell in einer Studie mit dem DIW für die Bertelsmann Stiftung nachgerechnet, wie gravierend die Altersarmutsproblematik ist. Die Studie schätzt, dass in zwanzig Jahren ein Fünftel aller Neurentner einem Armutsrisiko unterliegt statt heute etwa ein Sechstel. Man spricht von dem Vorliegen eines Armutsrisikos, wenn das Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens erreicht. Die Studie zeigt weiter, dass zirka sieben Prozent statt derzeit gut drei Prozent der Neurentner Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben werden. Besonders davon betroffen sind Niedrigqualifizierte, alleinstehende Frauen, Erwerbsgeminderte und Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen oder als Soloselbständige tätig waren.

Politik soll Risikogruppen direkter adressieren

Viele der derzeit diskutierten Reformoptionen würden jedoch bei diesen Zielgruppen kaum ankommen. Von einer Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, wie von der SPD in ihrem Rentenkonzept für die Bundestagswahl vorgelegt, statt wie derzeit 43 Prozent als gesetzlich festgelegte Untergrenze bis 2030, profitieren in erster Linie Menschen, die höhere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Auch die von der SPD vorgeschlagene gesetzliche Solidarrente, die langjährig versicherten Geringverdienern eine Mindestrente über dem Grundsicherungsniveau garantieren soll, kommt genau jenen Menschen zu Gute, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Personenkreis ist nur sehr selten arm im Alter.

Den Menschen mit Altersarmutsrisiko hilft eine Erhöhung der gesetzlichen Rente kaum, da sie daraus ohnehin wenig beziehen. Stattdessen sollten die Risikogruppen direkter adressiert werden. Zum Beispiel könnten bessere Anreize gesetzt werden, zusätzlich privat vorzusorgen. Das Problem ist hier, dass private und betriebliche Vorsorge bisher auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Infolgedessen lohnt es sich für Niedrigverdiener oft nicht, zusätzliche Rücklagen zu bilden. Diese führen häufig nur zu höheren Beiträgen, während die Auszahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden. Hier könnten die Anreize verändert werden, zum Beispiel durch die Anrechnung von Freibeträgen in der Grundsicherung.

"Zentral zur Reduktion des Altersarmutsrisikos ist es, für kontinuierlichere Erwerbsbiografienzu sorgen"

Der Schlüssel zur Vermeidung des Altersarmutsrisikos liegt jedoch nicht in der Reform des Alterssicherungssystems. Denn selbst wenn Geringverdiener und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien durch Reformen zusätzliche Einkommen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge hätten, wären diese in dieser Gruppe nicht besonders hoch: Wer wenig verdient, kann eben auch nur wenig in Vorsorgeverträge einzahlen. Das Risiko, im Rentenalter nur ein niedriges Netto-Haushaltseinkommen zu bekommen und von Altersarmut betroffen zu sein, entwickelt sich bereits im Laufe des Arbeitslebens.

Zentral zur Reduktion des Altersarmutsrisikos ist es, für kontinuierlichere Erwerbsbiografien und damit höhere Einkommen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu sorgen. Maßgeblich sind hierfür eine weiterhin positive Arbeitsmarktentwicklung, Maßnahmen zur Reintegration von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen in den Arbeitsmarkt und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit würde auch das andere Armutsrisiko angegangen – das der Alleinerziehenden, der Niedrigqualifizierten und der Langzeitarbeitslosen.

Dieser Beitrag ist zuerst am 22. Juli 2017 in der „Börsen-Zeitung“ erschienen.