Temporary Extra Jobs for Immigrants: Merging Lane to Employment or Dead-End Road in Welfare?
ZEW Discussion Paper Nr. 10-027 // 2010Im Zuge der sogenannten Hartz IV-Reform im Jahr 2005 wurde mit den Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen. Die Arbeitsgelegenheiten sind geförderte, in der Regel sechs Monate andauernde Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Sektor, die zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein sollen. Ziel der Förderung ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten bzw. zu verbessern und somit die Chancen auf den Übergang in eine reguläre Beschäftigung zu erhöhen. Während der Teilnahme erhalten die Hilfebedürftigen weiterhin Arbeitslosengeld II und zudem eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von etwa 1 bis 2 Euro pro Arbeitsstunde, daher werden Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante auch als Ein-Euro- Jobs oder Zusatzjobs bezeichnet. Nach Intention des Gesetzgebers sollen insbesondere benachteiligte Hilfebedürftige gefördert werden, die besondere Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu finden. In der Praxis lässt sich eine solche Ausrichtung der Förderung auf benachteiligte Personen allerdings nicht feststellen; mit mehr als 750.000 Teilnehmern pro Jahr sind Ein-Euro-Jobs das am häufigsten eingesetzte Aktivierungsinstrument im Rechtskreis des SGB II. Der Anteil von Immigranten im Rechtskreis des SGB II ist stark überproportional. So hatten in Deutschland im Jahr 2006 mehr als 34 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Migrationshintergrund, wohingegen der Anteil in der gesamten Bevölkerung lediglich 19,5 Prozent betrug. Trotz dieser starken Betroffenheit von Hilfebedürftigkeit stellen Personen mit Migrationshintergrund keine spezielle Zielgruppe des SGB II dar. Im Unterschied zu vielen anderen Ländern der OECD existieren keine spezifisch auf die Eigenschaften und Bedürfnisse von Immigranten abgestimmte Aktivierungsinstrumente. Vielmehr werden Immigranten mit den gleichen Maßnahmen gefördert, die auch für Personen ohne Migrationshintergrund eingesetzt werden. Immigranten werden daher auch häufig in Ein-Euro-Jobs vermittelt, wenn auch in etwas geringerem Ausmaße als Einheimische. In dieser Studie untersuchen wir die Beschäftigungswirkungen von Ein-Euro-Jobs für Personen mit Migrationshintergrund und vergleichen diese mit den Maßnahmeeffekten für Personen ohne Migrationshintergrund. Zudem analysieren wir die Gründe für einen möglichen Unterschied in der Effektivität der Maßnahme zwischen beiden Gruppen. Dabei verwenden wir Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit mit umfangreichen Informationen zu 160.000 Personen, die im Jahr 2006 in den Rechtskreis des SGB II zugegangen sind. Diese Daten ermöglichen eine detaillierte Darstellung und Berücksichtigung der Erwerbsbiographie der betrachteten Personen. Zudem erlauben sie eine Identifikation von Personen mit Migrationshintergrund über die bloße Information der Staatsbürgerschaft hinaus. Unsere Ergebnisse zeigen, dass Ein-Euro-Jobs ihre intendierten Wirkungen nicht erreichen. Anstatt die Beschäftigungschancen zu erhöhen, verringern sie die Wahrscheinlichkeit, dass Teilnehmer eine reguläre Beschäftigung finden und aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug abgehen. Die Maßnahmeeffekte sind insbesondere dann negativ, wenn die Zuweisung in einen Ein-Euro-Job während des zweiten Quartals nach dem Zugang in den Rechtskreis des SGB II erfolgt. Auch wenn die ermittelten Effekte für Immigranten häufig etwas günstiger ausfallen als für Personen ohne Migrationshintergrund, sind Ein-Euro-Jobs auch in dieser Personengruppe kein geeignetes Instrument, um die Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu überwinden. Ein-Euro-Jobs führen somit sowohl für Immigranten als auch für Einheimische hinsichtlich der Aufnahme bedarfsdeckender Beschäftigung in eine Sackgasse.
Thomsen, Stephan Lothar und Thomas Walter (2010), Temporary Extra Jobs for Immigrants: Merging Lane to Employment or Dead-End Road in Welfare?, ZEW Discussion Paper Nr. 10-027, Mannheim.