Soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen verbessert sich
ForschungDas Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ hat zu Verbesserungen der sozialen Teilhabe bei den teilnehmenden Langzeitarbeitslosen in Deutschland geführt. Das Programm wird überwiegend von älteren Personen in Anspruch genommen, die vor ihrer Teilnahme daran im Schnitt bereits neun Jahre staatliche Leistungen bezogen haben. Zu diesen Ergebnissen kommt der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Bundesprogramms, der von einem Forschungskonsortium unter Beteiligung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt wurde.
Die ZEW-Wissenschaftler/innen evaluierten in dem Zwischenbericht kurzfristige Wirkungen des Programms auf Basis von Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Befragungsdaten von Teilnehmenden und Kontrollpersonen. Die Resultate geben erstmals Aufschluss über sozio-demografische Merkmale der geförderten Personen sowie über ihre Erwerbshistorie: Im Durchschnitt sind die Teilnehmenden, die zwischen November 2015 und Juli 2016 durch das Bundesprogramm „Soziale Teilnahme am Arbeitsmarkt“ eine geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, 48,5 Jahre alt und haben vor Programmbeginn im Mittel neun Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (ALG II) erhalten. Bei etwa einem Viertel der Teilnehmenden lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt. Im Laufe ihres Erwerbslebens waren die Geförderten bis zum Eintritt in das Programm im Durchschnitt 6,1 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die ZEW-Wissenschaftler/innen berichten auch über kurzfristige Programmwirkungen, die aufbauend auf Befragungsdaten von Teilnehmenden und dazu passenden Kontrollpersonen abgeschätzt werden konnten. Über deutliche Verbesserungen berichteten die Teilnehmenden im Vergleich zu Kontrollpersonen mit Blick auf ihre Lebenszufriedenheit, den Konsum, das berufliche soziale Umfeld und die gesellschaftliche Anerkennung. Insbesondere die Tatsache einen gesicherten Arbeitsvertrag zu haben und über die daran geknüpften Rechte zu verfügen, wie Einkommen, Urlaubsanspruch und Rentenversicherung, sowie die vergleichsweise lange Laufzeit des Programms werden von den Teilnehmenden als besonders positiv empfunden. Hingegen führt das Programm bisher nicht zu einem größeren Vertrauen in Behörden.
Sinnstiftende und verantwortliche Aufgaben wirken positiv auf Soziale Teilhabe
„Durch das Programm hat sich bei vielen Teilnehmenden kurzfristig die soziale Teilhabe signifikant verbessert. Grund dafür scheint neben dem zusätzlichen Einkommen und der langen Vertragslaufzeit auch zu sein, dass die Geförderten oftmals ganz einfach wieder sinnstiftende und verantwortliche Aufgaben übernehmen können“, erklärt PD Dr. Friedhelm Pfeiffer, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte, Personalmanagement und Soziale Sicherung“ und Mitautor des Forschungsberichts.
Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ startete im Jahr 2015 und läuft bis zum Ende des Jahres 2018. Bis Juli 2017 nahmen rund 15.000 Personen in etwa der Hälfte aller Jobcenter bundesweit daran teil. Ziel des Programms ist es, die soziale Teilhabe arbeitsmarktferner Personen, die seit mindestens vier Jahren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen und die entweder gesundheitlich eingeschränkt sind oder mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben (oder beides), zu verbessern und den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
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PD Dr. Friedhelm Pfeiffer, Telefon 0621/1235-150, E-Mail friedhelm.pfeiffer@zew.de