Schwerpunktbericht zur Innovationserhebung 2008: Innovationspartnerschaften - Schutz und Verletzung von intellektuellem Eigentum
ZEW-Dokumentation Nr. 09-01 // 2009Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erhebt seit 1993 jährlich die Innovationsaktivitäten der deutschen Wirtschaft durch. Die Erhebungen finden im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) statt und sind als ein Panel konzipiert (Mannheimer Innovationspanels - MIP). Die Innovationserhebungen werden in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung sowie dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) durchgeführt. Die Innovationserhebungen im Rahmen des MIP sind gleichzeitig der deutsche Beitrag zu den Community Innovation Surveys (CIS) der Europäischen Kommission. In diesem Bericht werden ausgewählte Ergebnisse der Erhebung des Jahres 2008 präsentiert.
Das MIP-Erhebungsdesign sieht vor, abwechselnd eine Kurz- und eine Langerhebung durchzuführen. Die Erhebung des Jahres 2008 war eine Kurzerhebung. Das bedeutet unter anderem, dass das Fragenspektrum vorrangig auf Fragen zu den Kernindikatoren des Innovationsverhaltens eingeschränkt wurde. Die Haupterhebungsergebnisse zu diesen Kernindikatoren wurden in Form eines Indikatorenberichts (vgl. Aschhoff et al., 2009) sowie in Form von 21 Branchenberichten veröffentlicht.
Zusätzlich zu den Fragen, die die Kernindikatoren bilden, wurden in die Erhebung 2008 auch zwei Schwerpunktfragen aufgenommen. Erstens wurden die Innovationspartner von Unternehmen erfasst, d.h. den Unternehmen und Einrichtungen, mit denen im Rahmen von Innovationsprojekten zusammengearbeitet wird. Zweitens wurden verschiedene Aspekte des Schutzes von intellektuellem Eigentum im Zusammenhang mit Innovationsaktivitäten erhoben, nämlich die eingesetzten rechtlichen Schutzmaßnahmen, das Auftreten möglicher Schwierigkeiten in Innovationsprojekten aufgrund der Schutzrechtssituation, und die Beeinträchtigung verschiedener Arten von intellektuellem Eigentum der Unternehmen durch Dritte differenziert nach dem Vorliegen eines rechtlichen Schutzes und der regionalen Herkunft der Beeinträchtiger von intellektuellem Eigentum.
Der vorliegende Bericht fasst zentrale deskriptive Ergebnisse zu diesen beiden Schwerpunktfragen zusammen und stellt einige methodische Aspekte der Innovationserhebung 2008 (Stichprobe, Rücklauf, Fragebogen) dar. Im Zentrum steht die Präsentation wesentlicher Muster zu Innovationspartnern und zum Schutz intellektuellen Eigentums nach Branchengruppen und Größenklassen. Analytische Untersuchungen zu diesen Fragestellungen sind künftigen Arbeiten vorbehalten.
Rammer, Christian und Nicola Bethmann (2009), Schwerpunktbericht zur Innovationserhebung 2008: Innovationspartnerschaften - Schutz und Verletzung von intellektuellem Eigentum, ZEW-Dokumentation Nr. 09-01, Mannheim