Minimum Wages and Competition: The Case of the German Roofing Sector
ZEW Discussion Paper Nr. 12-083 // 2012Im Herbst 1997 wurde im deutschen Dachdeckerhandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn eingeführt, der seither schrittweise erhöht wurde. Insbesondere in Ostdeutschland nahm der Anteil der gewerblichen Beschäftigten, die vom Mindestlohn betroffen sind, über die Zeit deutlich zu und erreichte ab Mitte der 2000er Jahre Werte von etwa 60 %. Vor diesem Hintergrund untersucht das Papier den Einfluss, den der Mindestlohn auf den Wettbewerb im Dachdeckergewerbe ausübt. Wettbewerb wird über Markteintritte, Marktaustritte sowie die Gewinne der im Markt aktiven Unternehmen abgebildet. Es wird die Hypothese untersucht, dass der Mindestlohn von den im Markt etablierten Unternehmen als ein Instrument genutzt wird, um die Kosten von potenziellen Markteintretern zu erhöhen und damit den Wettbewerb abzuschwächen. Dadurch kann der Mindestlohn zu einer Stabilisierung oder gar Erhöhung ihrer Gewinne beitragen.
Die Untersuchung beruht auf einer Differenz-in-Differenzen-Schätzung der Mindestlohneffekte auf die drei Wettbewerbsgrößen. Datengrundlage bildet ein Paneldatensatz, der alle wirtschaftsaktiven Dachdeckerunternehmen sowie Installationsunternehmen (die als Kontrollbranchen dienen) in Deutschland für den Zeitraum 1996 (d.h. ein Jahr vor Mindestlohneinführung) bis 2010 umfasst. Effekte des Mindestlohns werden auf Unternehmensebene in Bezug auf Unternehmensgewinne und auf Ebene von regionalen Absatzmärkten in Bezug auf Marktein- und -austritte geschätzt. Aufgrund der unterschiedlichen Mindestlohnbetroffenheit werden mögliche Effekte getrennt für West- und für Ostdeutschland untersucht. Außerdem wird zwischen Einpersonenunternehmen (Selbstständigen) und Mehrpersonenunternehmen (die dem Mindestlohn unterworfen sind, da sie abhängig Beschäftigte haben) unterschieden.
Die Schätzergebnisse zeigen für Westdeutschland keine Effekte des Mindestlohns auf dem Wettbewerb im Dachdeckerhandwerk. Für Ostdeutschland liegt dagegen Evidenz vor, dass der Mindestlohn sowohl zu einer geringeren Zahl an Markteintritten als auch einer geringeren Zahl von Marktaustritten von Mehrpersonenunternehmen geführt hat. Gleichzeitig trug der Mindestlohn zu einer Erhöhung der Gewinne von Mehrpersonenunternehmen im Osten bei. Im Gegenzug stiegen aufgrund des Mindestlohns die Markteintritte von Einpersonenunternehmen in Ostdeutschland, was möglicherweise eine Ausweichstrategie widerspiegelt. Insgesamt bestätigt sich die Hypothese, dass der Mindestlohn zu einer Verringerung der Wettbewerbsintensität unter den im Markt bereits etablierten Unternehmen beigetragen hat.
Kraft, Kornelius, Christian Rammer und Sandra Gottschalk (2012), Minimum Wages and Competition: The Case of the German Roofing Sector, ZEW Discussion Paper Nr. 12-083, Mannheim.