Morgen, morgen, nur nicht heute! Wie die Deutschen ihren Blick auf öffentliche Haushaltsdisziplin ändern
ZEW-Kurzexpertise Nr. 22-01 // 2022Für den Bund begrenzt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse seit dem Haushaltsjahr 2016 die strukturelle, also konjunkturbereinigte, Neuverschuldung. Im Jahr 2020 ist die Schuldenbremse auch für die 16 Bundesländer in Kraft getreten. Diese Expertise befasst sich mit den Einstellungen der Bevölkerung zur Schuldenbremse. Basierend auf einer repräsentativen und wiederholten Bevölkerungsumfrage über den Zeitraum 2014 bis 2021 wird die Dynamik in der Unterstützung für die Schuldenregeln untersucht. Ein besonderer Fokus wird auf die Ereignisse des Inkrafttretens der Schuldenregeln sowie das Einsetzen der Corona-Pandemie gelegt. Letzteres stellt nach Jahren öffentlicher Überschüsse die erste Feuertaufe der deutschen Schuldenbremse dar und hat zu umfangreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen und Nachtragshaushalten auf Bundes- und Landesebene geführt. Die Tilgung der Kredite wird den finanziellen Spielraum der Bundesrepublik auf Jahre stark einschränken. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Zustimmung zur Schuldenbremse bis zu deren Inkrafttreten auf Landesebene immer weiter verschlechtert hat. Jedoch unterstützen auch im Krisenjahr 2021 noch 59 Prozent der Befragten die Schuldenregeln. Eine ähnliche Dynamik ist bei der Frage zu beobachten, ab wann Bund und Länder ohne neue Schulden auskommen sollten. Während 2014 noch 33 Prozent der Befragten der Meinung waren, dass ab 2020 ausgeglichene Haushalte erzielt werden sollten, ist dieser Wert in der Umfrage 2020 auf lediglich 12 Prozent gesunken. Weitere Auswertungen legen nahe, dass die Befragten dem bekannten Problem der Zeitinkonsistenz unterliegen. Während die Schuldenbremse nach ihrer Verankerung im Grundgesetz im Jahr 2009 zunächst eine breite Unterstützung fand, so sinkt die Zustimmung in der Bevölkerung dagegen, je näher die tatsächliche Beschneidung des finanziellen Spielraums rückt. Bezüglich der Einhaltung der Schuldenbremse durch das Heimat-Bundesland der jeweilig Befragten liefern die Umfrageergebnisse zwei Erkenntnisse: Zum einen schätzen die Befragten die Wahrscheinlichkeit der Einhaltung ab dem Jahr 2020 in den Umfragen bis März 2019 konstant als relativ pessimistisch ein (ca. 39 Prozent). Zum anderen sprechen die Umfrageergebnisse, welche nach Einsetzen der Corona-Pandemie erfasst wurden, für eine krisenbedingt deutlich geringere geschätzte Einhaltungswahrscheinlichkeit durch die deutschen Bürger/innen. Die erste Feuertaufe der Schuldenbremse hat gezeigt, dass die zunächst robuste Wählergunst für die Schuldenbremse umso mehr schwand, je näher das Inkrafttreten der Schuldenbremse rückte. Die frühzeitige grundgesetzliche Verankerung der Schuldenbremse hat sich aus dieser Sicht bewährt. Denn eine feste Regelbindung hat diese in Retrospektive vor der eigenen Verwässerung geschützt.
Blesse, Sebastian und Justus Nover (2022), Morgen, morgen, nur nicht heute! Wie die Deutschen ihren Blick auf öffentliche Haushaltsdisziplin ändern, ZEW-Kurzexpertise Nr. 22-01, Mannheim