Neue umweltpolitische Instrumente im liberalisierten Strommarkt
Neue umweltpolitische Instrumente im liberalisierten Strommarkt
Ziel des Vorhabens war die Untersuchung verschiedener Konzepte zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ("grüner" Strom) vor dem Hintergrund der Marktöffnung in der Elektrizitätswirtschaft. Dabei wurde unterschieden zwischen freiwilligen Maßnahmen auf Unternehmensebene ("grüne Angebote") und hoheitlichen Maßnahmen auf Bundesebene (Garantiepreismodelle, Ausschreibungsmodelle und Quotenregelungen zur Förderung erneuerbarer Energien). Das ZEW nahm in diesem Zusammenhang eine ordnungspolitische Bewertung der hoheitlichen Instrumente vor. Es wurde untersucht, inwieweit verschiedene Ausgestaltungsformen von Quotenregelungen, Ausschreibungsmodellen und Einspeisemodellen mit den Anforderungen einer sozialen Marktwirtschaft kompatibel sind und wie sie im Rahmen einer solchen Bewertung im Vergleich zum bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (Garantiepreismodell) zu bewerten sind.
Mit der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird eine Vielzahl von politischen Zielen verknüpft. Die vergleichende ordnungspolitische Bewertung von Einspeiseregelungen, Ausschreibungswettbewerben und Quotenhandelsmodellen hat ergeben, dass insbesondere Ausschreibungsmodelle am Wenigsten in der Lage sind, umweltpolitische, stabilitätspolitische und technologiepolitische Ziele gleichzeitig in marktwirtschaftlich konformer Art und Weise zu erfüllen. Aus ordnungspolitischer Sicht erweisen sich Einspeisereglungen mit Umlagefinanzierung und Quotenhandelsmodelle mit Zertifikatehandel als vorteilhaft. Bei den Einspeiseregelungen gilt es gegenüber dem Status Quo in Deutschland insbesondere zu überdenken, ob die Abnahmegarantie nicht einer Selbstvermarktung durch die Produzenten von grünem Strom weichen sollte. Dadurch könnte die Marktkonformität des EEG deutlich gesteigert werden. Hinsichtlich der Marktkonformität sind die genannten Quotenmodelle gegenüber alle anderen Varianten der Förderung von grünem Strom überlegen. Für die deutsche Politik empfiehlt sich insbesondere dann ein Systemwechsel von der gegenwärtigen Einspeiseregelung zu einem Quotenhandelsmodell, wenn sich die Europäische Kommission mit ihrem Wunsch nach der internationalen Öffnung nationaler Fördersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien durchsetzen kann. Für diesen Fall, dass die Einführung eines Quotenhandelsmodells in Deutschland beschlossen wird, zeigt die detaillierte Analyse verschiedener Ausgestaltungsvarianten von Quotenmodellen, dass aus ökonomischer Sicht die Verpflichtung der Stromverkäufer gegenüber einer Endverbraucherverpflichtung vorzuziehen ist. Solange kein klarer grenzüberschreitender Anrechnungsrahmen für den Umweltnutzen aus der CO2-Reduktion im Ausland geschaffen ist, sollten ausländische grüne Zertifikate nur dann zum inländischen Quotennachweis zugelassen werden, wenn gleichzeitig ein entsprechender Stromzufluss aus dem Ausland gewährleistet ist. Bei der Einführung der Quotenregulierung sollen nur Anlagen, welche eine gewisse Mindestkapazität (z.B. 5 MW) überschreiten, ihren Strom selbst vermarkten müssen. Kleineren Erzeugern wird eine Abnahmegarantie und eine Mindestvergütung zu vermiedenen Kosten gewährt, wie sie heute bereits in der Verbändevereinbarung II (VV II) vorgesehen ist. Mit zunehmender Etablierung des Quotenhandelssystems kann die Anlagengrenze für die Gewährung dieser Abnahmegarantie schrittweise verringert werden.
** ZEW / IIP-Seminar ´Erneuerbare Energien im liberalisierten Strommarkt´, 21. Sept. 2000, Mannheim
Endbericht: "Neue umweltpolitische Instrumente im liberalisierten Strommarkt"