EU-Datenschutz-Grundverordnung - Unternehmen in Deutschland stehen unter Anpassungsdruck

Informationswirtschaft

Klarer Nachholbedarf: Nur etwa die Hälfte der Unternehmen der Informationswirtschaft in Deutschland hat sich bisher mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt.

Bisher hat sich nur knapp die Hälfte der Unternehmen der Informationswirtschaft in Deutschland – Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Branche), Medien- und wissensintensive Dienstleister – mit den Herausforderungen und dem Anpassungsbedarf der neuen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt, die ab Ende Mai 2018 europaweit für Wirtschaft und Behörden verbindlich gelten soll. Da die deutsche Informationswirtschaft aufgrund ihrer hohen Dienstleistungsintensität besonders durch die neue Regelung betroffen sein dürfte, besteht ein hoher Nachholdbedarf bei der Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage unter rund 700 Unternehmen der Informationswirtschaft ab fünf Beschäftigten, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, im Dezember 2017 durchgeführt hat.

Während sich 47,5 Prozent der Unternehmen der Informationswirtschaft bereits mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union beschäftigt haben, geben 12,5 Prozent an, von der Regelung bisher noch nichts gehört zu haben; 40 Prozent der Unternehmen kennen die Verordnung, haben sich damit bisher aber nicht auseinandergesetzt. Mit der Verordnung soll zum einen der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU sichergestellt und zum anderen der freie Datenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes gewährleistet werden.

Im Branchenvergleich haben sich bisher insbesondere die IKT-Dienstleister (62,3 Prozent) mit der Verordnung befasst, während bei den wissensintensiven Dienstleistern wie Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatern, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung und Marktforschung, die Mehrheit (55,9 Prozent) die Verordnung entweder noch gar nicht kennt oder sich bisher nicht mit ihr beschäftigt hat.

Wirtschaftszweig rechnet mit Mehrkosten aufgrund der Neuregelung

Der Anteil der Unternehmen, die bereits im Dezember 2017 die vollständige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung melden konnten, liegt bei lediglich rund fünf Prozent. Ein Viertel der Unternehmen hatte Ende vergangenen Jahres zumindest Teilaspekte der EU-Verordnung realisiert. Insgesamt knapp 70 Prozent haben jedoch entweder noch gar nicht (42,9 Prozent) oder gerade erst (25,6 Prozent) damit begonnen, die Vorgaben in die Praxis umzusetzen.

„Umso erstaunlicher ist es, dass bei vielen Unternehmen große Zuversicht herrscht, bis zum Zeitpunkt der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung noch große Teile der Verordnung umsetzen zu können“, sagt Dr. Jörg Ohnemus, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“. Demnach gehen fast 70 Prozent der Unternehmen der Informationswirtschaft davon aus, bis Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung vollständig (36,7 Prozent) oder zumindest teilweise (31,2 Prozent) umgesetzt zu haben.

Zudem nimmt die deutsche Informationswirtschaft die Einführung der europaweiten Datenschutz-Grundverordnung hauptsächlich als organisatorische und personelle Belastung wahr. „Mehr als die Hälfe der Unternehmen rechnet damit, dass durch die Einführung der Regelung sowohl höhere Kosten für die Schulung von Beschäftigten als auch ein hoher Arbeitsaufwand verkraftet werden müssen“, so Jörg Ohnemus. Nur ein Bruchteil rechnet mit Wettbewerbsvorteilen für EU-Unternehmen auf internationalen Märkten (10,1 Prozent) oder dass sich die Verordnung positiv auf die eigene Geschäftsentwicklung auswirkt (5,0 Prozent).

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Dr. Jörg Ohnemus, Telefon 0621/1235-354, E-Mail joerg.ohnemus@zew.de