ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zur Reform der Schuldenbremse
Kommentar„Zusätzlichkeitsregel ist ein Fortschritt“
Die sich abzeichnenden Entscheidungen von SPD, Union und Grünen für eine Grundgesetzänderung zeigen sowohl Fortschritte als auch ungelöste Herausforderungen. Ein zentrales Element dabei ist die Zusätzlichkeitsregel. Der Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim und Professor an der Universität Heidelberg, Friedrich Heinemann, erklärt dazu:
„Es ist gut, dass die deutschen Parteien ihre Einigungsfähigkeit im krisenhaften geopolitischen Umfeld unter Beweis stellen. Die Verhandlungen der letzten Tage haben die sich jetzt abzeichnende Entscheidung deutlich verbessert. Mit der Zusätzlichkeitstregel wird die Gefahr verringert, dass die Gelder des neuen Sondervermögens zweckentfremdet werden und zum Beispiel in die Rente fließen. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Schuldenfinanzierung der Verteidigung schon bei 1,0 beginnen darf und diese Grenze nicht steigen wird. Denn auf Dauer sollten hohe Verteidigungskosten nicht schuldenfinanziert werden. Ganz wichtig ist, dass die neue Bundesregierung nun die Haushaltssteuerung verbessert und Gelder zielgenauer einsetzt. Der Bundeshaushalt muss in Zukunft stärker wirkungsorientiert gesteuert werden, sonst sind die neuen Schulden am Ende mehr Kosten als Nutzen. Eine grundlegende Überarbeitung der Schuldenbremse sollte zudem nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.“