Begleitforschung "Auswirkungen des Ausbildungsbonus auf den Ausbildungsmarkt und die öffentlichen Haushalte"
Gutachten // 2014Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen - vom 26. August 2008 wurde der Ausbildungsbonus befristet bis Ende 2010 eingeführt, um einen Anreiz für Arbeitgeber zu schaffen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige Ausbildungssuchende aus früheren Schulentlassjahren allgemeinbildender Schulen anzubieten. Es sollte eine unkomplizierte und unbürokratische Förderung durch einen pauschalen Zuschuss erfolgen, dessen Höhe sich an der Ausbildungsvergütung orientiert. Der Gesetzgeber hat mit dem Ausbildungsbonus auf die damals hohe Zahl an Altbewerbern reagiert. Das Forschungskonsortium bestehend aus dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Rambøll Management Consulting und TNS Emnid hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die „Auswirkungen des Ausbildungsbonus auf den Ausbildungsmarkt und die öffentlichen Haushalte“ untersucht und den Abschlussbericht 2013 vorgelegt.
Bonin, Holger, Jan Fries, Annette Hillerich-Sigg, Michael F. Maier und Thomas Walter (2014), Begleitforschung "Auswirkungen des Ausbildungsbonus auf den Ausbildungsmarkt und die öffentlichen Haushalte", Abschlussbericht, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin