Corporate Insolvencies in Times of COVID-19
ZEW-Kurzexpertise Nr. 21-04 // 2021Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie waren in der öffentlichen Diskussion ein wichtiges Thema. In fast allen Ländern wurden Geschäfte und Betriebe geschlossen und die Mobilität stark eingeschränkt, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Angesichts dieses zwangsweisen Stopps vieler wirtschaftlicher Aktivitäten haben die Regierungen eine Vielzahl von Instrumenten initiiert, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen. Beispielsweise in Deutschland hat die Bundesregierung als Reaktion auf die Wirtschaftskrise und die Stilllegungsmaßnahmen bislang nie dagewesene Hilfsmaßnahmen für Unternehmen gewährt. Diese Maßnahmen werden vom Bundesfinanzministerium als das "größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet. Neben verschiedenen Instrumenten der Liquiditätsvorsorge hat die Regierung im Jahr 2020 auch eine befristete Änderung der Insolvenzordnung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen. Diese Novelle beinhaltet eine vorübergehende Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht und soll verhindern, dass Unternehmen durch die regulären Insolvenzregeln aus dem Markt gedrängt werden. Tatsächlich hätten diese Regeln die Aufnahme zusätzlicher staatlich gestützter Kredite für Unternehmen vereiteln können und/oder staatliche Banken für die Unterstützung insolventer Unternehmen verantwortlich machen können. Nun mehren sich die Stimmen, die hinterfragen, ob die temporären Änderungen im Insolvenzrecht noch angebracht sind. Kritiker verweisen auf die Gefahr der Entstehung von Zombie-Unternehmen, die im Grunde langfristig nicht überlebensfähig sind, weil ihr Geschäftsmodell etwa schon vor der Krise nicht richtig funktioniert hat oder sich aufgrund der krisenbedingten Veränderungen absehbar nach der Krise als nicht tragfähig erweisen werde. Andere argumentieren, dass es noch zu früh sei, um darauf zu schließen, dass viele Unternehmen nach der Schließung wieder auf die Beine kommen würden und daher die Ausnahmen vom Insolvenzrecht verlängert werden sollten. Welche der beiden Ansichten richtig oder falsch ist, lässt sich derzeit empirisch kaum belegen, da die Krise noch andauert. Ziel dieser englischsprachigen ZEW-Kurzexpertise ist es, Fakten zu Firmen und Unternehmern zu liefern, die trotz der Aussetzung der Antragspflicht noch während der Pandemie Insolvenz angemeldet haben. Insofern bieten unsere Analysen ein Referenzszenario für die von vielen Experten und Politikern erwartete Welle von Insolvenzanmeldungen. Aktuelle Statistiken zeigen, dass im ersten Jahr der Pandemie die Zahl der Insolvenzanträge deutlich zurückgegangen ist - genau das Gegenteil von dem, was normalerweise in Wirtschaftskrisen zu beobachten ist. In einem aktuellen Papier zeigen wir, dass gerade Unternehmen mit schlechter Kreditwürdigkeit, deren Rating sich in den Krisenmonaten noch weiter verschlechterte, ein Insolvenzverfahren vermeiden konnten. Angesichts des Auslaufens der Insolvenzrechtsnovelle soll diese Kurzexpertise die Insolvenzentwicklung deutscher Unternehmen durch eine kontinuierliche Aktualisierung der unten stehenden Analysen nachvollziehbar machen. Noch wichtiger ist jedoch, dass sie ein weiteres Licht darauf wirft, wie sich die Muster in den Firmen- und Eigentümermerkmalen insolventer Unternehmen verändert haben, seit COVID-19 die deutsche Wirtschaft getroffen hat. Konkret konzentriert sich die Kurzexpertise sowohl auf Firmen- als auch auf Unternehmermerkmale von Firmen, die vor und nach dem Ausbruch von COVID-19 in Deutschland Insolvenz angemeldet haben.
Dörr, Julian Oliver, Georg Licht und Simona Christine Murmann (2021), Corporate Insolvencies in Times of COVID-19, ZEW-Kurzexpertise Nr. 21-04, Mannheim