Der Einfluss öffentlichen Eigentums auf die Preissetzung in deutschen Haushaltsstrommärkten
ZEW Discussion Paper Nr. 10-090 // 2010Nach der Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland in den 1990er Jahren haben viele Kommunen ihr Eigentum an lokalen oder regionalen Stromanbietern an private Eigentümer veräußert, um auf diese Weise Haushaltsdefizite zu reduzieren. Seit etwa zwei bis drei Jahren beobachten wir eine umgekehrte Bewegung, dass nämlich veräußerte Eigentumsanteile an Grundversorgern wieder zurückgekauft werden. Befürworter des Rückkaufs begründen diesen Schritt mit dem Ziel, Energie sicher und günstig für Endverbraucher bereitstellen zu wollen. Wir gehen in diesem Papier der Frage nach, ob öffentliches Eigentum tatsächlich einen Einfluss auf die Preiswahl hat. Zu diesem Zweck betrachten wir die Eigentumsstruktur von Stromunternehmen in Deutschland, insbesondere vom Grundversorger, dem größten Stromanbieter in einem Distributionsmarkt, und dem regionalen Verteilungsnetzbetreiber, da dieser aufgrund von Eigentumsverflechtungen ein Interesse an der Beeinflussung des regionalen Stromwettbewerbs haben könnte. Unsere deskriptiven Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl öffentlicher und privater Eigentümer vollständiges Eigentum am Grundversorger und am Netzbetreiber anstrebt. Bei mittlerer Eigentumsverteilung zwischen öffentlichen und privaten Eigentümern sind im Durchschnitt etwa 10 Eigentümer beteiligt. Überwiegt hingegen der öffentliche (private) Anteil, so ist in der Regel nur eine geringe Anzahl an Eigentümern (durchschnittlich ein oder zwei Eigentümer) beteiligt. Die Betrachtung der Eigentumskonzentration über alle regionalen deutschen Teilmärkte zeigt eine geringere öffentliche Beteiligung bei ostdeutschen Grundversorgern und Netzbetreibern, was vor allem durch strukturelle Eigentumsveränderungen während der Zeit der DDR erklärt werden kann. Im Rahmen einer multivariaten Betrachtung analysieren wir im nächsten Schritt den Einfluss des Eigentums auf die Preiswahl des Grundversorgungsvertrags. Der Grundversorgungsvertrag ist der Vertragstyp, durch den insbesondere noch nicht gewechselte Haushalte versorgt werden. Während kein signifikanter Unterschied des Einflusses öffentlicher oder privater Eigentümer auf die Preissetzung gefunden werden kann, führt eine höhere Eigentumskonzentration am Grundversorger zu signifikant niedrigeren Preisen. Folgt man der Corporate-Governance-Literatur, verfolgen Eigentümer mit hoher Beteiligung an einem Unternehmen eher langfristige Performanceziele. Eigentümer mit geringerem Anteil sind hingegen an kurzfristigen Gewinnzielen interessiert. Unternehmen mit stärkerer Eigentumskonzentration wählen daher niedrigere Preise für Grundversorgungsverträge, um Kunden an sich zu binden. Im Gegensatz dazu eröffnen höhere Preise zwar kurzfristig eine höhere Marge und damit größere Gewinne für Eigentümer. Allerdings erhöhen höhere Grundversorgungspreise auch die Wechselbereitschaft der Kunden. Während wir keinen direkten Effekt aus öffentlichem Eigentum auf den Preis des Grundversorgungsvertrags finden, lassen sich dennoch indirekte Implikationen aus den identifizierten Strategien öffentlicher Investoren für die Konsumentenwohlfahrt finden: Aus unserer deskriptiven Betrachtung wissen wir, dass die Mehrzahl öffentlicher Investoren hundertprozentige Beteiligungen an Energieversorgern anstrebt. Da Eigentümer mit höherem Beteiligungsanteil eher langfristige Gewinnziele verfolgen, profitieren vor allem weniger wechselbereite Kunden vom öffentlichen Eigentum an ihrem Energieversorger aufgrund von niedrigeren Grundversorgungspreisen.
Nikogosian, Vigen und Tobias Veith (2010), Der Einfluss öffentlichen Eigentums auf die Preissetzung in deutschen Haushaltsstrommärkten, ZEW Discussion Paper Nr. 10-090, Mannheim.