Einhaltung der Schuldenbremse und Bewertung von Länderfusionen – Ergebnisse einer Umfrage in allen 16 Landesparlamenten
ZEW policy brief Nr. 16-06 // 2016Während die Schuldenbremse für den Bund bereits in diesem Jahr zwingend anzuwenden ist, gilt das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs für die Bundesländer erst ab 2020. Im Gegensatz zur Nullverschuldungsregel auf Ebene der Länder, steht dem Bund jedoch ein gewisser Spielraum für den strukturellen Haushaltsausgleich in Höhe von 0,35% des BIP zu. Da die Schuldenbremse auf Bundesebene bereits seit 2009 in Artikel 109 Absatz 3 GG verankert ist, hat sich eine lange Übergangszeit bis zur vollen Wirksamkeit ergeben, die Fragen zur Glaubwürdigkeit aufwirft. Vor diesem Hintergrund hat das ZEW im Zeitraum 2015/2016 zum zweiten Mal nach 2011/2012 in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim und im Rahmen des Sonderforschungsbereichs (SFB) „Die politische Ökonomie der Reformen“ die Abgeordneten aller 16 deutschen Landesparlamente befragt. Dieser Beitrag beschreibt die Ergebnisse der zweiten Landtagsumfrage zu aktuellen Fragen des deutschen Fiskalföderalismus (Schuldenbremse und die Bewertung von Länderfusionen).
Blesse, Sebastian, Friedrich Heinemann und Eckhard Janeba (2016), Einhaltung der Schuldenbremse und Bewertung von Länderfusionen – Ergebnisse einer Umfrage in allen 16 Landesparlamenten, ZEW policy brief Nr. 16-06, Mannheim