Endogene Rationierung in Ausschreibungen für erneuerbare Energien
ZEW-Kurzexpertise Nr. 19-06 // 2019In verschiedenen Ländern wie z.B. Deutschland und Frankreich wurde in den jüngsten Ausschreibungsrunden für den Bau neuer Windenergieanlagen an Land die Ausschreibungsmenge von der Angebotsmenge nicht oder nur knapp überschritten. Diese Entwicklung in Verbindung mit geplanten Sonderausschreibungen erhöht die Risiken zukünftiger Unterzeichnungen und hoher Preise. Zur Lösung dieses Problems in Deutschland wird von verschiedenen Stellen wie der Bundesregierung vorgeschlagen, Instrumente der endogenen Rationierung in das Auktionsdesign zu implementieren. Konkret schlägt § 11 Absatz 2 InnAusV der „Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen“ vom 16. Oktober 2019 (Bundesregierung, 2019a) eine Auktion mit sogenannter endogener Rationierung vor. Die Instrumente der endogenen Rationierung sollen im Fall eines zu geringen oder zu teuren Angebots das Ausschreibungsergebnis anpassen, indem das Zuschlagsvolumen in Abhängigkeit vom Angebotsvolumen bzw. von den Gebotspreisen reduziert wird. Dadurch sollen Wettbewerb in den Ausschreibungsrunden und niedrigere Preise gesichert werden.
Ehrhart, Karl-Martin, Ann-Katrin Hanke und Marion Ott (2019), Endogene Rationierung in Ausschreibungen für erneuerbare Energien, Verdrängung von Angebot statt Schaffung von Wettbewerb, ZEW-Kurzexpertise Nr. 19-06, Mannheim