Fünf Sterne für ein Halleluja
ZEW-Kurzexpertise Nr. 23-01 // 2023Die Mehrheit der Onlineplattformen verfügt heute über Bewertungssysteme, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, ihre eigenen Erfahrungen mit Produkten und Dienstleistungen zu teilen und sich über jene anderer Nutzerinnen und Nutzer zu informieren. Die Existenz eines solchen Bewertungssystems, welches oftmals numerisches Feedback in Form von Sternen oder Schulnoten sowie schriftliche Bewertungen umfasst, ist dabei häufig unabhängig von dem Kernzweck der jeweiligen Plattform.
Bewertungssysteme erfüllen verschiedene ökonomisch positive Funktionen: Suchkosten werden verringert, Informationsasymmetrien abgebaut, der Wettbewerb zwischen Anbietern gefördert, Innovationsanreize für die Anbieterinnen und Anbieter und Potenziale zur Reduzierung von Retourenquoten geschaffen.
Die Funktionsfähigkeit der Systeme wird jedoch seit einigen Jahren durch das Vorliegen nicht gekennzeichneter, beeinflusster Bewertungen gefährdet. Wenngleich die Verbreitung und die verursachten Schäden durch nicht gekennzeichnete Beeinflussungen nicht seriös beziffert werden können, stellen sie ein erhebliches Problem für die Authentizität von Bewertungssystemen dar. Die Einflussnahme kann dabei unterschiedlich erfolgen: von incentivierten Bewertungen oder Produkttestbewertungen mit weiterhin authentischer Informationsgrundlage bis hin zu bewusst manipulierten oder gefälschten Bewertungen. Die unterschiedlichen Formen der Einflussnahme werden oftmals pauschal unter dem Begriff Fake-Bewertungen zusammengefasst. Einige Systembetreiber unternehmen weiterhin wenig gegen nicht gekennzeichnete Beeinflussungen, dagegen unterbinden andere die Veröffentlichung gekennzeichneter incentivierter Bewertungen oder Produkttestbewertungen, obwohl diese überwiegend positive Effekte haben.
Janßen, Rebecca und David Klock (2023), Fünf Sterne für ein Halleluja, Welche ökonomisch positiven Funktionen haben Kundenbewertungen noch und können neue Gesetzesänderungen den Verbraucherschutz stärken?, ZEW-Kurzexpertise Nr. 23-01, Mannheim