Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs?
ZEW Discussion Paper Nr. 03-67 // 2003Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich geändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 € auf 400 € (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwischen 400 € und 800 € (Midijobs). Durch die Einführung der Gleitzone konnte die sogenannte Abgaben- oder Geringfügigkeitsfalle weitgehend beseitigt werden. Denn vor der Reform hatten Arbeitnehmer keinen Anreiz, ihre Beschäftigung über die Geringfügigkeitsgrenze auszudehnen, da hier Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf das gesamte Einkommen fällig wurden. 1 € mehr Bruttogehalt führte zu einem deutlichen Minus beim Nettogehalt. Bis sich Arbeit finanziell wieder lohnte, musste ein Betrag erheblich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze verdient werden. Das vorliegende Diskussionspapier untersucht, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von der 2003-Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 € bis 800 € statt bisher 325 € zu verdienen. Für Nebenerwerbstätige besteht nur der Anreiz, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 € auszuweiten. Allerdings erhöht sich der Anreiz für bereits Beschäftigte, nebenberuflich einen Minijob als Zweitverdienst anzutreten. Auch für nicht-erwerbstätige Personen in Paarhaushalten mit einem Haushaltseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus wird die Aufnahme eines Minijobs nach der 2003-Reform interessanter. Im Vergleich zu Hauptbeschäftigten sind die Anreize für Nebenerwerbstätige und Zweitverdiener wegen steuerlicher Entlastungen deutlich höher, so dass stärkere Angebotsreaktionen von dieser Gruppe zu erwarten sind. Da Erwerbseinkommen sowohl bei der Sozialhilfe als auch bei der Arbeitslosenunterstützung bis auf geringe Freibeträge auf die Transferleistung angerechnet werden, fallen die beschriebenen Arbeitsanreizeffekte in Haushalten mit Transferbezug geringer aus. Hier wird evident, dass durch die Reform 2003 zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfe- und Arbeitslosenfalle jedoch bestehen bleibt. Mehrarbeit lohnt sich für Transferempfänger auch nach der Reform finanziell kaum. Im empirischen Teil des Diskussionspapiers wurde die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Der Arbeitsangebotseffekt bei Hauptbeschäftigten fällt äußerst schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Aus modelltechnischen Gründen konnte eine empirische Überprüfung für Nebenerwerbstätige nicht durchgeführt werden. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eindeutig vorbei. Von einem „Maxi-Arbeitsangebotseffekt“ für Hauptbeschäftigte kann nicht gesprochen werden. Besonders für Haushalte mit Transferbezug sind die Anreize zur Mehrarbeit minimal. Stattdessen wird vor allem die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug zunehmen. Durch die Senkung der Abgaben-, Steuer- und Verwaltungskostenlast sind Mini- und Midijobs für Arbeitgeber attraktiver geworden. Auch eine Zerlegung von Voll- und Teilzeitstellen in Mini- und Midijobs wird nach der Reform wahrscheinlicher, so dass bei gleichzeitig weitgehend unveränderter Sozialhilfe- und Arbeitslosenfalle eine Zunahme der Arbeitslosigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
Arntz, Melanie, Michael Feil und Alexander Spermann (2003), Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs?, ZEW Discussion Paper Nr. 03-67, Mannheim.