Studien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes
Gutachten // 2008Mit Inkrafttreten der Schweizer Kartellrechtsrevision am 1. April 2004 hat die Wettbewerbskommission umfassende neue Befugnisse erhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten zur Verhängung von Sanktionen für Wettbewerbsvergehen. Um den Erfolg der Gesetzesrevision sowie deren Umsetzung zu überprüfen, verlangt Art. 59a Kartellgesetz vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des Kartellgesetzes.
Als Teil dieses umfassenden Gesamtprojekts ist es das Ziel des vorliegenden Berichts mit Hilfe von Fallstudien zu untersuchen, welche konkreten Effekte in den Markt eingreifende bzw. nicht eingreifende Entscheide hatten und wie sich diese Entscheide bei den Betroffenen und in den entsprechenden Märkten ausgewirkt haben. Angelehnt an die Struktur des Kartellgesetzes erfolgt dabei eine Unterteilung in Wettbewerbsabreden, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, horizontale Unternehmenszusammenschlüsse sowie vertikale Vereinbarungen.
Den Fallstudien vorangestellt ist eine Darstellung der Ergebnisse einer Befragung zu den Wirkungen des Kartellgesetzes bei Anwälten, Unternehmen und Verbänden. Diese verfolgt insbesondere den Zweck, positive und negative Wirkungen des Kartellgesetzes bzw. der Kartellgesetzrevision aus der Sicht von Betroffenen aufzuspüren sowie Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.
Hüschelrath, Kai, Nina Leheyda, Patrick Beschorner, Georg Licht, Spyros Arvanitis, Martin Wörter und Heinz Hollenstein (2008), Studien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, Mannheim und Zürich