Why Challenge the Ivory Tower? New Evidence on the Basicness of Academic Patents
ZEW Discussion Paper Nr. 09-029 // 2009Traditionell waren die an Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen hervorgebrachten Forschungsergebnisse der Allgemeinheit frei zugänglich, da sich diese Institutionen durch öffentliche Steuergelder finanzieren. In den letzen Jahren hat sich die Forschungslandschaft jedoch grundlegend gewandelt. Private Universitäten und Änderungen in der Rechtslage betreffend universitäres geistiges Eigentum habe dazu ein wesentliches beigetragen. Während Lehre und Forschung auch weiterhin den Schwerpunktbereich der universitären Aktivität darstellen, haben Universitäten in den letzten Jahren damit begonnen, aktiv ihre Forschung gewinnbringend zu vermarkten. Vorreiter waren die US amerikanischen Universitäten, denen nach einer Gesetzesänderung im Jahre 1980, dem sogenannten Bayh-Dole Act, der Universitäten (und kleinen Industrieunternehmen) die Eigentümerschaft an den hervorgebrachten Erfindungen zugesprochen hat, obwohl diese mit öffentlichen Steuergeldern finanziert wurden. Dieser Kommerzialisierungstrend an Universitäten wirft die Frage auf, ob sich das Wesen der universitären Forschung in den letzten Jahren grundlegend gewandelt hat: hat eine Hinwendung der traditionell im Bereich der Grundlagenforschung anzusiedelnden Universitätsforschung zu angewandter Forschung mit kommerziellem Fokus stattgefunden? Eine solche Entwicklung könnte schwerwiegende Folgen für die volkswirtschaftliche Wohlfahrt in der langen Frist haben. Diese Studie widmet sich der Fragestellung nach dem Charakter der universitären Forschung. Anhand einer Stichprobe von akademischen Patenten, die von Hochschulprofessoren entwickelt and am Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet wurden, gehen wir der Frage nach, ob diese Erfindungen eher in den Bereich der Grundlagenforschung fallen als eine Kontrollgruppe von patentierten Erfundungen aus der freien Wirtschaft. Dabei stützen wir unsere Analyse auf ein dem EPA eigenen Einspruchsverfahren, demzufolge die Neuigkeitsanforderungen von Patentanmeldungen durch Dritte angezweifelt werden können. Dieses Verfahren wird in der Regel von Wettbewerbern in Anspruch genommen, die ihren Marktanteil sichern wollen. Sollten Universitätserfindungen dementsprechend eher „Forschung“ als kommerzialisierbare „Technologie“ schützen, würden wir erwarten, dass gegen solche Patente seltener Einspruch erhoben wird. Die wissenschaftliche Literatur präsentiert solche Einspruchsverfahren gegen die Neuigkeitsanforderungen von Patentanmeldungen als juristische Instrumente zur Verbesserung der Qualität von Patentanmeldungen und zur Steigerung der Effizienz des Patentsystems. Eine andere Sichtweise der akademischen Forschung stellt Einspruchsverfahren gegen Patente als einen Wettbewerbsindikator dar. Vor dem Hintergrund, dass Patente selbst of als strategische Waffe gegen Wettbewerber genutzt werden, ist es einsichtig, dass auch Einspruchsverfahren gegen Patente zu diesem Zweck eingesetzt werden können. Dieser Argumentation folgend, zeigt unsere empirische Studie auf, dass akademische Patente seltener ins Fadenkreuz von Wettbewerbern geraten als Patente der Industrie. Die Tatsache, dass es weniger Einspruchsverfahren gegen akademische Patente gibt, interpretieren wir als einen Indikator für deren Grundlagenforschungscharakter. Besonderes Augenmerk verdient letztendlich die Heterogenität der universitären Forschung: währen rein akademische Patente weniger Einspruchsverfahren anziehen, gilt dies nicht für akademische Erfindungen, die durch die freie Wirtschaft patentrechtlich geschützt werden. Das zeigt deutlich, dass die gegenwärtige universitäre Forschung ein breites Spektrum von angewandter bis hin zu Grundlagenforschung abdeckt.
Czarnitzki, Dirk, Katrin Hussinger und Cédric Schneider (2009), Why Challenge the Ivory Tower? New Evidence on the Basicness of Academic Patents, ZEW Discussion Paper Nr. 09-029, Mannheim, erschienen in: Kyklos.