ZEW-Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Dachdeckerwirtschaft
Gutachten // 2011Der Geltungsbereich des Mindestlohns erstreckt sich laut Tarifvertrag auf alle gewerblichen, sozialversicherungspflichtigen und volljährigen Arbeitnehmer von Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Dies umfasst entgegen dem Wortlaut des Tarifvertrages auch geringfügig Beschäftigte, da es bei der Anwendung des Mindestlohns auf die Tätigkeit und nicht den Umfang der Beschäftigung ankommt. Trotz der ein oder anderen nicht intendierten Wirkung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk steht die Branche einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn weitgehend positiv gegenüber. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter sind einhellig der Meinung, dass der Mindestlohn eine wichtige untere Haltelinie für den Preiswettbewerb darstellt, der somit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Arbeitnehmer/Innen reduziere. Die Durchführung von Kontrollen stellt dafür jedoch eine Grundvoraussetzung dar. Aus der Sicht der Verbände reichen die Bemühungen der Kontrollinstanzen und die Sanktionsmöglichkeiten bislang nicht aus. Angesichts der sich vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels zukünftig verändernden Rahmenbedingungen ist es denkbar, dass sich auch die Wirkungen des Mindestlohns in der Branche verändern. Eine fortgesetzte wissenschaftliche Begleitung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk ist daher sinnvoll und wünschenswert.
Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Sandra Gottschalk, Terry Gregory, Michaela Niefert, Christian Rammer, Helmut Schröder und Holger Schütz (2011), ZEW-Studie zu den Wirkungen eines Mindestlohns in der Dachdeckerwirtschaft, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Mannheim