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// Moore Stephens Treuhand AG
Am 10. Dezember ist das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) in Kraft getreten.
Neben der Einführung der IAS / IFRS-Rechnungslegung für Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für die Erleichterungen und Befreiungen kleiner und mittelgroßer Unternehmen ist zentraler Gegenstand des BilReG die Erweiterung der Angabepflichten im Anhang und der Berichtspflichten
im Lagebericht.
Neue Angabepflichten im Anhang:
Neue berichtspflichten im Lagebericht:
Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, Leiter von Finanzabteilungen aus Industrie, Handel, Dienstleistungsunternehmen und der Baubranche, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, sowie Assistenten der Geschäftsleitung, Prokuristen, kaufmännische Leiter, die sich in ihrem beruflichen Alltag zunehmend mit Fragen der M&A beschäftigen müssen.
// Moore Stephens Treuhand AG