ZEW-Präsident Franz zur Halbierung der Renten für Kinderlose
StandpunktDer Beitrag ist in den ZEWnews Mai 2003 erschienen.
Kinder
Da es jeder Generation in ihrer leistungsfähigen Lebensphase obliege, für das Auskommen der Eltern als Rentner zu sorgen und gleichzeitig Kinder großzuziehen, sich Kinderlose indes der zweiten Pflicht entzögen, sei es nur gerecht, den künftigen Generationen von Kinderlosen bei vollem Rentenversicherungsbeitrag den Anspruch auf umlagefinanzierte Altersrenten zu halbieren. So lautet in verkürzter Form der Vorschlag von ifo-Präsident Hans-Werner Sinn. Wie bei seiner hohen wissenschaftlichen Reputation nicht anders zu erwarten, ist diese Argumentation zwar stringent. Bevor sich aber Parteien deren Umsetzung auf die Fahnen schreiben, seien Vorbehalte angemeldet.
Zunächst kennzeichnet ein etwas schaler Beigeschmack die Diskussion, weil Kinder lediglich als (finanzielle) Belastung betrachtet werden. Mit keinem Wort ist von der Freude, die Kinder machen, die Rede, obwohl dies doch wohl das hauptsächliche Motiv darstellt, sie in die Welt zu setzen. Oder behauptet jemand ernsthaft, seine Familiengründung entspringe in erster Linie der Sorge um die Stabilität unseres Rentenversicherungssystems? Aber vermutlich wird diese Einlassung entweder als zu wenig ökonomisch oder mit Hinweis auf "externe Effekte" abgetan.
Nicht ausreichend gewürdigt werden die Leistungen für Eltern oder deren Kinder, an deren Finanzierung sich Kinderlose ebenfalls beteiligen. Dies beginnt schon bei der gesetzlichen
Rentenversicherung selbst, die bereits eine beträchtliche Umverteilung zugunsten von Familien beinhaltet. Seit dem Jahr 1992 werden je Kind drei Kindererziehungsjahre angerechnet. Dies führt nach Angaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu einer monatlichen Rentensteigerung von derzeit 78 Euro. Außerdem gelten die ersten zehn Jahre der Kindererziehung als "Kinderberücksichtigungszeit", welche die Altersrenten nochmals erhöht. Schließlich erhalten Erziehende seit der Rentenreform des Jahres 2001 zusätzlich eine Aufwertung ihrer Rentenanwartschaften von bis zu 50 Prozent, wenn nur unterdurchschnittliche Arbeitsentgelte - beispielsweise auf Grund von Teilzeitarbeit - verdient werden.
Auch Kinderlose tragen mit ihren Steuerzahlungen zur Finanzierung von Kindergärten und -spielplätzen, Schulen und Hochschulen bei (einschließlich BaföG-Leistungen und Ausbildungsfreibeträgen). Sie gehen naheliegender Weise beim Kindergeld leer aus oder kommen nicht in den Genuss von Kinderfreibeträgen. Sie erhalten selbstverständlich keine monetären Transfers des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit familienpolitischem Bezug, subventionieren aber als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die dort bestehende weitgehende Beitragsfreiheit für Kinder. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder Wohngeld fallen für Kinderlose niedriger aus. Sie zahlen über erhöhte Eintrittspreise für Kinderermäßigungen in Schwimmbädern, Theatern oder Vergnügungsparks, von reduzierten Fahrpreisen bei (öffentlichen) Verkehrsmitteln ganz abgesehen. Insgesamt belaufen sich allein die Ausgaben des Staats und der Sozialversicherungen für familienpolitische Maßnahmen im Jahre 2001 auf gut 160 Milliarden Euro. An deren Finanzierung beteiligen sich Kinderlose, zum Teil überproportional.
Gewiss: Die Finanzierungsbeiträge der Kinderlosen mögen nicht den vollen Rentenanspruch begründen und ich plädiere zusätzlich dafür, das Ehegattensplitting für kinderlose Ehepaare zu streichen, um damit deren Mitfinanzierung zu erhöhen. Aber: Die Finanzierungsbeiträge
sollten nicht so kleingeschrieben werden, dass Kinderlose der Hälfte ihres Rentenanspruchs verlustig gehen. Schließlich: Nicht alle Kinder tragen später zur Finanzierung der Altersrenten bei, sei es, dass sie das Schicksal einer Arbeitslosigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit trifft, sei es, dass sie auswandern.