ZEW-Präsident Franz über Moral und die Vergütung von Top-Managern

Standpunkt

Der Beitrag ist in der Oktober-Ausgabe der ZEWnews erschienen.

Moral zu predigen sei leicht, Moral zu begründen schwer, wusste bereits der bedeutende Philosoph Arthur Schopenhauer. Er hat damit ins Schwarze getroffen, insbesondere wenn es um die Moral im Wirtschaftsleben geht. Moral und Steuern sowie Moral und Managergehälter stellen die derzeit beliebtesten Gesprächsthemen nicht nur an Stammtischen dar.

So strapazierte der börsennotierte Fußballverein Borussia Dortmund unlängst die Moralvorstellungen weiter Bevölkerungskreise bis hin zu Angehörigen der Bundesregierung arg, als bekannt wurde, dass hoch bezahlte Fußballspieler beim Verein in den Genuss von steuerfreien Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Landauf, landab erfolgte ein Aufschrei ob dieser moralischen Entgleisung. Entgleisung? Die von niemand als legal bestrittene Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen hat überhaupt nichts mit Moral zu tun. Die Berechtigung einer Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen für Wochenend- und Feiertagsarbeit mag mit Fug und Recht bezweifelt werden, aber solange der Staat den Steuerbürgern diese Steuervermeidungsmöglichkeit eröffnet - ohne Einkommensgrenzen wohlgemerkt - hätte der Finanzchef von Borussia Dortmund seine Pflichten gröblich verletzt, wenn er den Spielern seines Clubs dieses Steuersparmodell vorenthalten hätte. Sollte man den Mann nicht vielmehr ob seiner Findigkeit loben? Gleichwohl, ein Vorschlag zur Güte für den Bundesfinanzminister: Die Steuerbefreiung gilt nur für das Jahr, in dem der betreffende Bundesligaverein deutscher Meister ist.

So richtig kocht die Volksseele, wenn es um die Vergütungen von Top-Managern geht. Das vernichtende Urteil "unmoralisch" steht für die meisten Leute vollends fest, wenn die vergleichsweise bescheidenen Verdienste der aufopferungsvollen Krankenschwester als Kontrast herhalten müssen. Merkwürdigerweise werden die mehr als ansehnlichen Einkommen der Spitzenkräfte des internationalen Fußballs oder der Unterhaltungsbranche mit heiterer Gelassenheit zur Kenntnis genommen. Als für wie standhaft sich eine moralische Entrüstung über die Gehälter der Spitzen-verdiener wirklich erweist, brächte man wohl nur in Erfahrung, wenn den selbst ernannten Richtern über die Moral Entgelte in vergleichbarer Höhe offeriert würden.

Diskussionen um den "gerechten Lohn" besitzen eine lange Tradition und Abhandlungen darüber sind Legion. Im übrigen lehrt die Erfahrung, dass jemand, der einen solchen für sich einfordert, schlicht mehr Geld haben möchte. Wie dem auch sein mag, die gut gemeinten Vorschläge, die Spitzenverdienste in irgendeiner Form nach oben zu begrenzen, laufen weitgehend ins Leere, wenn andernorts Spitzenleistungen besser honoriert werden. Offenbar sind diese dem jeweiligen Arbeitgeber so viel wert, sonst würde er sie nicht so hoch entlohnen, auch nicht als Zuschauer eines Fußballspiels mit David Beckham und entsprechenden Eintrittspreisen.

Am ehesten kommt die Moral ins Spiel, falls Täuschungen, Veruntreuung oder Betrug vorliegen. Die Beurteilung solcher Tatbestände - so sie denn wirklich vorliegen - hat auf der Basis des Strafgesetzbuches zu erfolgen, dem natürlich bestimmte Moralvorstellungen über das zugrunde liegen, was man tun darf und was nicht. Dabei spielt die Höhe des zur Rede stehenden Betrags prinzipiell keine Rolle, die genannten Straftatbestände beginnen streng genommen beim ersten Euro. Ob ein Arbeitnehmer bei seinem Unternehmen die Reisekostenabrechnung oder der Vorstand die Bilanz jeweils zu ihren Gunsten fälschen, schlägt nur unter Berücksichtigung der Vorbildfunktion von Vorgesetzten anders zu Buche, selbst wenn dem Arbeitnehmer größere Sympathien entgegen gebracht werden mögen. Denn die "Moral ist einfach die Haltung, die wir gegen Leute einnehmen, von denen wir persönlich nicht erbaut sind" (Oscar Wilde).