ZEW-Präsident Franz über Industriepolitik

Standpunkt

Der Beitrag findet sich in den ZEWnews September 2004

Industriepolitik
Die interventionistische Wirtschaftspolitik Frankreichs im Zusammenhang mit der Fusion der Unternehmen Aventis und Sanofi sowie der Unterstützung von Alstom haben die Industriepolitik erneut ins Blickfeld gerückt. Insbesondere erhebt sich die Frage, inwieweit andere Länder nach wie vor auf wettbewerbsorientierte Industriestrukturen setzen sollen, wenn die Regierung einer Volkswirtschaft die Politik der Schaffung "nationaler Champions" vorantreibt.
Industriepolitik greift mit Hilfe eines Bündels von Maßnahmen in die Allokation von Ressourcen zwischen unterschiedlichen Sektoren ein oder verändert die Organisationsstrukturen innerhalb einzelner Branchen. Sie unterstützt beispielsweise durch Anpassungshilfen und Schutzmaßnahmen den sektoralen Strukturwandel von niedergehenden Wirtschaftszweigen hin zu aufstrebenden Branchen oder sie formt die Wettbewerbsstrukturen innerhalb eines Sektors etwa durch die Förderung von Kartellen und Fusionen um. Industriepolitik kann gerechtfertigt sein, wenn wirklich ein Marktversagen vorliegt und das staatliche Vorgehen die Wohlfahrt eines Landes tatsächlich und wesentlich verbessert und dies nicht bloß zu Lasten anderer Volkswirtschaften geht. Eine sinnvolle Industriepolitik stellt damit hohe Anforderungen an den Informationsstand der Politik über die Marktvorgänge und die ökonomische Effizienz und Effektivität der einzelnen industriepolitischen Strategien. So gesehen entbehren Politiken zum Ruhme oder zur Glorifizierung einer Wirtschaftspolitik oder des Nationalbewusstseins der ökonomischen Rechtfertigung.
Jedoch bleibt die Frage offen, wie verfahren werden soll, wenn ein Land durch eine Begrenzung desWettbewerbsVorteile zu erringen versucht, etwa indem ein Sektor in Richtung eines nationalen Monopols umgestaltet wird. Sollen andere Länder ihre Märkte nach wie vor offen halten oder ebenfalls den Wettbewerb einschränken? Solange Vertragswidrigkeit vorliegt, die Wettbewerbsbeschränkungen, also beispielsweise EURecht, verletzen, sollte die Reaktion darin bestehen, auf der Gemeinschaftsebene die Marktöffnung wieder zu gewährleisten. Denn durch eine zunehmende Monopolisierung büßen in der Regel alle beteiligten Länder an Wohlfahrt ein.
Liegt kein Vertragsverstoß vor oder mangelt es an Durchsetzbarkeit von EU-Regeln, muss sorgfältig abgewogen werden. Auf der einen Seite kann es auf Grund der Wettbewerbsbeschränkungen in dem einen Land, welches zudem möglicherweise noch Vorteile eines "first movers" für sich verbuchen kann, bei den anderen, den wettbewerbsorientierten Ländern vielleicht zu Wettbewerbsnachteilen mit unliebsamen Konsequenzen etwa für die Beschäftigung kommen. Diese müssen jedoch saldiert werden mit den Vorteilen der Marktöffnung für die Verbraucher. Auf der anderen Seite mag die Alternative, sich ebenfalls wettbewerbsbeschränkender Mittel zu bedienen, zwar wieder eine Verbesserung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit bedeuten. Indes kann dies mit Verlusten für die Verbraucher in Form höherer Preise und weniger innovativer Produkte einhergehen. Eine einfache Antwort gibt es mithin nicht. Irrational wäre ein ständiges Sich-Überholen der involvierten Länder.
Einem "nationalen Champion" ist keinesfalls ein wirtschaftlicher Erfolg garantiert, im Gegenteil, vieles spricht dafür, dass er den "nationalen Steuerzahler" teuer zu stehen kommt. Auf jeden Fall sollte sich die Wirtschaftspolitik zurückhalten, da sie meistens nicht über Informationsvorsprünge gegenüber den betreffenden Unternehmen verfügt. Die Unternehmen selbst können am ehesten die Vorteilhaftigkeit von Zusammenschlüssen beurteilen. Das schließt - wie die Erfahrung lehrt - recht schmerzhafte Strategiefehler großer Unternehmen selbstverständlich nicht aus. Aber dass es der Staat besser gemacht hätte, ist eine ziemlich kühne Behauptung.