ZEW-Präsident Franz zum Arbeitslosengeld II
StandpunktDer Beitrag findet sich in der aktuellen Ausgabe der ZEWnews Mai 2005
Arbeitslosengeld II
Mit der Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) hat die Bundesregierung insgesamt gesehen und bei aller berechtigten Kritik an Details eine richtungsweisende und mutige Reform in die Wege geleitet. Dies verdient Anerkennung, und es empfiehlt sich, die neuen Regelungen zunächst einmal für eine begrenzte Zeit wirken zu lassen, um dann zu evaluieren, bei welchen Aspekten gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden müssen. Es ist schon bewundernswert, wie einige Kritiker, von denen vorher kaum etwas Konstruktives zu vernehmen war, bereits binnen kurzem nach Einführung des ALG II genau wussten, dass die Reform bereits gescheitert sei.
Folgende drei Sachverhalte müssen in den nächsten Monaten besonders aufmerksam überprüft werden. Erstens scheint das altbekannte Problem der "Verschiebebahnhöfe" zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen immer noch virulent zu sein, wie das Gerangel um die tatsächliche oder vermeintliche Erwerbsfähigkeit von Unterstützungsempfängern nahe legt. Erwerbsfähige erhalten ALG II von der BA. Für die Sozialhilfeempfänger, also unterstützungsbedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, kommen die Kommunen auf. Abgesehen davon, wie unwürdig vor dem Hintergrund einiger Einzelschicksale die entsprechende Diskussion mitunter in der Öffentlichkeit ablief, muss hier dringend Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden.
Zweitens müssen die Effekte der verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten zum ALG II sorgfältig evaluiert werden. Denn noch existieren teilweise hohe Transferentzugsraten, die jedoch korrigiert werden sollen. Die generelle Zielsetzung, die Arbeitsaufnahme zu belohnen und das Nichtstun möglichst unattraktiv zu machen, steht außer Frage. Aber ob die entsprechenden Arbeitsanreize tatsächlich gewährleistet sind, wenn vom zusätzlichen Arbeitseinkommen sehr hohe Beträge abgeführt werden müssen, steht auf einem anderen Blatt. Abhilfe zu schaffen ist indes teuer - darin liegt die Problematik dieses Konzepts - und mag gerade im Bereich der "Mini-Jobs" zudem nicht notwendigerweise zielführend sein, solange nicht geklärt ist, inwieweit diese geringfügige Beschäftigung reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängt.
Drittens sollten die Entwicklungen bei den "Arbeitsgelegenheiten", für die eine "Mehraufwandsentschädigung" in Höhe von ein bis zwei Euro je Stunde gezahlt wird, genau beobachtet werden. Die "Mehraufwandsentschädigung" muss wirklich eine solche bleiben und darf vor allem nicht dazu führen, dass sich eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt auf Grund dortiger geringerer Verdienste nicht lohnt. Nach Berechnungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung muss ein Ehepaar mit einem Kind fast 1.600 Euro brutto auf dem ersten Arbeitsmarkt verdienen, um über das gleiche Nettoeinkommen wie bei einer Arbeitsgelegenheit (30 Stunden Wochenarbeitszeit, zwei Euro je Stunde) zu verfügen. Bei allem berechtigten Unbehagen über diese "Arbeitsgelegenheiten" hinsichtlich möglicher Verdrängungseffekte darf indes eine Funktion nicht übersehen werden. Wenn es darum geht, die Unterstützungszahlungen für arbeitslose, aber arbeitsfähige Personen zu kürzen, um Arbeitsanreize zu schaffen, benötigt man einen Test auf Arbeitswilligkeit für diejenigen, die angeben, keinen Arbeitsplatz gefunden zu haben. Ihnen nur die wesentlich reduzierte Leistung für Nichtarbeitende zuzugestehen, dafür wird man nur bei Arbeitsunwilligkeit plädieren können. Ein Arbeitsplatzangebot stellt den einzig durchschlagenden Test dar, vorzugsweise selbstverständlich auf dem ersten Arbeitsmarkt, behelfsweise eben mit Hilfe der Arbeitsgelegenheiten, so bedenklich dies aus ordnungspolitischer Sicht sein mag.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz
Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim