ZEW-Präsident Wolfgang Franz über vertane Chancen bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Standpunkt

Mittlerweile zeichnen sich die Konturen einer Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab, wie sie die Bundesregierung im "Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform" vom 4. Juli 2006 offenbar anstrebt. Obwohl zahlreiche, nicht unwesentliche Details ihrer Klärung harren, lohnt sich eine erste Einschätzung.

Auf der "Leistungsseite" der GKV befinden sich einige sinnvolle Vorschläge, die indes zu einem großen Teil bereits im GKVModernisierungsgesetz des Jahres 2003 angelegt worden waren und insoweit keine Neuerungen darstellen. So werden unter anderem die Arzneimittelpreise auf Höchstpreise umgestellt, sodass die Apotheken die Möglichkeit erhalten, mit den Herstellern niedrigere Preise zu vereinbaren. Zwar gibt es Leistungskürzungen bei "selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit" (wie etwa bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing oder Tätowierungen), gleichzeitig werden die Leistungen im Bereich von Impfungen, der geriatrischen Rehabilitation und der Palliativversorgung ausgeweitet. Eine wirkliche Verschlankung des Leistungskatalogs wird jedoch nicht vorgenommen, etwa indem die Behandlungskosten für Unfälle beispielsweise aus Risikosportarten über freiwillige Zusatzversicherungen abzudecken sind, die allein der Versicherte zahlt. Analoges sollte dann für die Lohnfortzahlung seitens der Unternehmen gelten. Es ist nicht Sache des Arbeitgebers, für die Folgen verunglückter Drachenfliegerei oder Bunjeejumping aufzukommen. Auf der "Finanzierungsseite" der GKV fällt das Urteil über die beschlossenen Eckpunkte vernichtend aus. Das beginnt bei der Einrichtung eines "Gesundheitsfonds" und endet bei den konkreten Details zur Steuerfinanzierung. Der "Gesundheitsfonds" soll wie folgt funktionieren. Die Arbeitgeber führen die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr an die nahezu 250 verschiedenen Krankenkassen ab, sondern nur noch an die jeweiligen Einzugsstellen des Fonds im jeweiligen Bundesland. Das mag die Verwaltungskosten bei den Unternehmen senken, damit sind aber schon die Vorteile des Gesundheitsfonds erschöpft. Der Fonds überweist an die Krankenkassen für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag, wobei nach wie vor ein Risikostrukturausgleich in Form ergänzender Zuweisungen vorgenommen wird. Reichen die vom Fonds zugewiesenen Mittel bei einer Krankenkasse nicht aus, kann sie einen prozentualen einkommensbezogenen oder einen pauschalen Zuschlag erheben, der allerdings 1 v.H. des Haushaltseinkommens nicht überschreiten darf. Diese Regelung ist barer Unsinn. Das eigentliche Ziel eines Gesundheitsfonds, mit Hilfe von einkommensunabhängigen Pauschalen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu intensivieren, wird durch dieses Nebeneinander von einkommensunabhängigen und einkommensabhängigen Zuschlägen (und gegebenenfalls Abschlägen) glatt verfehlt, weil die Funktion unterschiedlicher Pauschalen als wettbewerbliches Preissteuerungssystem sich kaum entfalten kann. Mindestens ebenso schwer wiegt der Nachteil, dass die Beiträge nach wie vor an den Arbeitsentgelten festgemacht werden, mithin die Lohnzusatzkosten erhöhen. Arbeitsplatzverluste sind die Folge. Geradezu grotesk muten die Maßnahmen zur Steuerfinanzierung der GKV an, welche die sprichwörtliche Schrittfolge einer Echternacher Springprozession noch überbietet: zwei zurück, einer nach vorn. Der Bundeszuschuss zur GKV zur Abdeckung der versicherungsfremden Leistungen wird von 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr gekürzt und sollte gemäß Koalitionsvertrag im Jahr 2008 ganz entfallen. Nun erfolgt aber im Jahr 2008 ein erneuter Einstieg in die teilweise Steuerfinanzierung der GKV für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern mit 1,5 Milliarden Euro (2009: 3 Milliarden Euro und danach weiter steigend). Mit dieser vertanen Chance, eine Gesundheitsreform durchzuführen, die diesen Namen verdient, gerät die sozialpolitische Bilanz der Bundesregierung in eine bedenkliche Schieflage.