Kritiker bemängeln insbesondere eine starke Belastung des Bundeshaushalts. Welche weiteren Möglichkeiten zur Wohnbauförderung gibt es?
Es gibt einige Möglichkeiten, wie man Familien stärker entlasten könnte als durch das Baukindergeld. Denkbar wäre zum Beispiel eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die in manchen Bundesländern ganze 6,5 Prozent vom Kaufpreis beträgt. Deutschland liegt da im internationalen Vergleich weit vorn: In Dänemark, Schweden, Österreich und der Schweiz müssen Käufer nur zwischen 0,6 und 3,3 Prozent zusätzlich abführen. In den letzten zehn Jahren wurde die Steuer, die bis 2006 bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent lag, von den meisten Landesregierungen außerdem ständig erhöht. Das Land Baden-Württemberg erhebt 5 Prozent Grunderwerbsteuer und somit muss eine Familie mit zwei Kindern, die in Mannheim ein Einfamilienhaus für 600.000 Euro erwerben möchte, mit 30.000 Euro zusätzlich rechnen. Durch das Baukindergeld würde sie jedoch maximal eine Förderung von 24.000 Euro über zehn Jahre erhalten. Und dann kommen bei einem Hauskauf unter Anderem noch Notarkosten, Grundbucheintrag und häufig Maklergebühren hinzu. Bei den Maklergebühren wird häufig vorgeschlagen, wie bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip anzuwenden, bei dem derjenige die Maklercourtage zahlt, der den Makler beauftragt. Hier besteht jedoch das Risiko, dass der Verkäufer diese Kosten auf den Kaufpreis aufschlägt, welcher dann wiederum als Grundlage für die Grunderwerbsteuer genutzt wird. In den Niederlanden zum Beispiel, wo das Bestellerprinzip bereits Anwendung findet, wurden solche Preissteigerungen jedoch nicht beobachtet, zumal die durchschnittliche Maklergebühr dort nur 1,5 Prozent beträgt. Dennoch muss man vorsichtig sein, weil Wohneigentum für den Käufer so schlimmstenfalls noch teurer wird. Bestenfalls führt dieses Prinzip aber wie in den Niederlanden dazu, dass das Maklergeschäft kompetitiver wird und die Gebühren sinken, weil Verkäufer ihre Makler dann mit mehr Bedacht auswählen und die entstehenden Kosten vorab verhandeln.