Beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds mehr aus der Finanzkrise lernen

Standpunkt

ZEW-Präsident Achim Wambach und Klaus Schmidt zum Corona-Rettungsprogramm der Bundesregierung

Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des ZEW Mannheim befürwortet den Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik in der Corona-Krise.

Bundestag und Bundesrat haben das größte Rettungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll mit bis zu 600 Milliarden Euro in die Wirtschaft eingreifen, um die Unternehmen in Deutschland in Zeiten der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Das schnelle und entschlossene Handeln der Bundesregierung ist zu begrüßen, allerdings sollten die Erfahrungen aus der Finanzkrise ab 2007 besser genutzt werden, argumentieren ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D. und Prof. Dr. Klaus Schmidt von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

400 Milliarden Euro des Fonds dienen als Garantien, die Unternehmen verwenden können, um ihre Kredite abzusichern. 100 Milliarden Euro stehen für direkte Kredite zur Verfügung, die über die KfW vergeben werden. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Rekapitalisierungsmaßnahmen genutzt werden. Während die ersten beiden Instrumente aus der Finanzkrise bekannt sind, ist das dritte neu. Umso bedauerlicher ist, dass das heutige Gesetz bei der Verwendung dieses Instruments vage bleibt.

So wird nur grob skizziert, welche Unternehmen gefördert werden sollen. Der Gesetzestext spricht von „Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte“. Also ziemlich viele. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Im Gesetz ist ein ganzes Bündel von Rekapitalisierungsinstrumenten vorgesehen, vom Erwerb nachrangiger Schuldtitel über stille Beteiligungen bis hin zum Erwerb von Anteilen des Unternehmens. Es fehlen aber Vorgaben, in welchen Situationen welche Finanzierungsinstrumente herangezogen werden sollten. Eine massive Verstaatlichung von Unternehmen ist damit denkbar, aber auch gewollt? Und während die Laufzeit von Garantien auf fünf Jahre begrenzt ist, ist bei den Kapitalmaßnahmen des WSF keinerlei Befristung vorgesehen.

Die Governance-Struktur ist entscheidend

Da der Gesetzestext und seine Begründung viele Punkte offen halten, wird die Governance des WSF entscheidend, um Fehlallokationen zu vermeiden. Hier kann die Erfahrung aus der Finanzkrise helfen. Damals gab es auch ein Programm für die staatliche Unterstützung von wichtigen Unternehmen der Realwirtschaft, den Wirtschaftsfonds Deutschland. Der Lenkungsausschuss des Fonds wurde in seinen Entscheidungen durch einen Expertenausschuss, den sog. Lenkungsrat, unterstützt. Dieses Modell hat damals gut funktioniert und könnte ein Modell für eine Governancestruktur des WSF sein. Zusätzlich wurde nach der Finanzkrise ein „Expertenrat Ausstiegsstrategien“ berufen, der die Regierung bei der Beendigung der Maßnahmen beraten hat. Auch dieses Modell könnte wieder aktiviert werden.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wirft viele Fragen auf: Welche Unternehmen sollen gefördert werden? Wo ist eine staatliche Beteiligung notwendig, wo sollten eher Kredite bewilligt werden? Wie kommt man aus der Förderung wieder hinaus, ohne dadurch Schäden in der Wirtschaft zu verursachen? Die Beantwortung dieser Fragen wird wesentlich dafür sein, ob die Stabilisierungsmaßnahmen ein Erfolg oder aber zu einem Mühlstein werden, da wir uns mit den Auswirkungen der heute beschlossenen Maßnahmen noch jahrelang nach der Krise beschäftigen müssen. Transparenz, klare Kriterien und eine gute Governance können beitragen, dass die Förderung dort ankommt, wo sie hinsoll. Bei der Umsetzung des Gesetzes sollte dies berücksichtigt werden.

Der Beitrag in voller Länge ist am 28. März 2020 im „Mannheimer Morgen“ erschienen.

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