Versorgungssicherheit im Strommarkt gewährleisten
StandpunktStandpunkt von ZEW-Präsident Achim Wambach
Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien stellt neue Anforderungen an die Versorgungssicherheit im Strommarkt. Langfristige Terminverträge könnten helfen, diesen zu begegnen.
Die Stromversorgung in Deutschland ist eine der sichersten weltweit. Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche jährliche Stromausfall lediglich 14 Minuten, was ein Spitzenwert in Europa ist.
Die Bereitstellung dieser hohen Qualität erfordert immer wieder regulierende Eingriffe. Vom Verbraucher bleiben diese weitestgehend unbemerkt. An einem Samstagabend Anfang August schalteten sich mehrere Großverbraucher ab, die sich im Vorfeld vertraglich hierzu bereit erklärt hatte, um ein Zusammenbrechen der Stromversorgung zu verhindern. Eine Erzeugungslücke hatte nicht über Importe aus den Nachbarländern oder deutsche Reservekraftwerke geschlossen werden können.
Wie problematisch Stromausfälle sein können, zeigte sich im Februar dieses Jahres im US-Bundesstaat Texas. Während vier eisiger Tage konnten einzelne Regionen nicht mit Strom versorgt werden. Dabei kamen mehr als hundertfünfzig Menschen ums Leben, von denen die meisten erfroren, da ihre Heizung ausfiel. Zudem entstanden Sachschäden von mehreren Milliarden Dollar.
Bis zum Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien rund zwei Drittel des deutschen Stromverbrauchs ausmachen. Es besteht Grund zur Sorge, dass Stromausfälle zunehmen, wenn der Ausstieg aus Kohlestrom und Kernkraft vollzogen ist und vermehrt Wind- und Solarstrom eingesetzt werden. Denn ein Großteil der erneuerbaren Energien ist nur eingeschränkt steuerbar. Was geschieht, wenn einmal ein paar Tage lang der Himmel bewölkt ist und kaum Wind weht? Dieser Aspekt der Versorgungssicherheit – wie sich die Nachfrage durchgängig decken lässt, obwohl die volatilen erneuerbaren Energien nicht verfügbar sind – wird neben dem Ausbau der Wind- und Solarkraftwerke und dem Netzausbau eine zunehmende Rolle in der Energiepolitik einnehmen.
In ihren Wahlprogrammen sind sich die Parteien weitgehend einig, dass ein großer Anstieg beim Strombedarf zu erwarten ist, wenn zukünftig etwa mehr Fahrzeuge elektrisch angetrieben werden. Diesem Anstieg wollen die Parteien mit einem starken Zubau bei den erneuerbaren Energien und einer Erweiterung der Stromnetze begegnen. Zur Sicherstellung der durchgehenden Versorgung setzen sie auf Speicher und dabei insbesondere auf Wasserstoff. Allerdings existieren diese Technologien zur Versorgungssicherheit bisher nur eingeschränkt oder sind von der Marktreife weit entfernt.
Versorgungssicherheit sollte jedoch aus dem Markt heraus entstehen. Der Gestaltung der Marktregeln kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Mit einem geeigneten Marktdesign lassen sich Anreize für den Ausbau von Kapazitäten zur Energieerzeugung und die Wahl der Technologien setzen, die dann zum Tragen kommen, wenn das Stromnetz überlastet ist. Während viele Länder, unter anderem Frankreich und England, zusätzlich zum Strommarkt einen Kapazitätsmarkt eingeführt haben, um ausreichend und verlässliche Erzeugungskapazität zur Verfügung zu haben, hat sich die Bundesregierung für einen sogenannten Energy-Only-Markt entschieden: Erzeuger verkaufen ihren Strom auf dem bundesweiten Markt – unter Knappheit steigen die Preise. Antizipieren Unternehmen diese Phasen hoher Preise, so investieren sie in neue Erzeugungskapazität. Gleichzeitig werden insbesondere einige Kohlekraftwerke – obwohl vom Standardbetrieb ausgeschlossen – vorerst als Reserve behalten, damit die Versorgungssicherheit gewahrt bleibt.
Ob ein Energy-Only-Markt ausreicht, um Versorgungssicherheit aus dem Markt heraus herzustellen, ist allerdings umstritten. In der Wissenschaft wird derzeit diskutiert, ob es anstelle der Einrichtung eines Kapazitätsmarktes auch möglich ist, marktinduzierte Versorgungssicherheit über verpflichtende Terminverträge zu gewährleisten. Dazu würde neben den kurzfristigen Strommärkten ein regulierter Markt für standardisierte langfristige Terminverträge eingeführt. Erzeuger verpflichten sich Jahre vor dem Lieferzeitpunkt auf Bereitstellung einer bestimmten Strommenge. Diese deckt den Großteil des Strombedarfs am Lieferzeitpunkt ab. Kurzfristige Mengenanpassungen sowie Entscheidungen über Eigenproduktion oder Zukauf zur Erfüllung der langfristigen Verpflichtung erfolgen dann an den kurzfristigen Märkten. Durch die langfristigen Verträge erhalten Erzeuger eine höhere Mengen- und Erlössicherheit, die auch Voraussetzung für adäquate Investitionen ist, um die Versorgung zu garantieren. Die Entscheidung über die dafür nötigen Kraftwerkskapazitäten und den geeigneten Technologiemix liegt hierbei noch stärker beim Markt als beim Einsatz von Kapazitätsmärkten, in denen der Regulierer die Menge und auch teilweise die Technologien der geförderten Kapazitäten zur Energieerzeugung vorgibt.
Das Zieldreieck der Energiepolitik ist eine umweltschonende, bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung. Um auch dem dritten Ziel gerecht zu werden, sollte der Einsatz verpflichtender Terminverträge und ihre Integration in den Energy-Only-Markt geprüft werden.