ZEW-Ökonom Stichnoth in Familienberichtskommission berufen
Termine und NachrichtenAllein- und getrennterziehende Familien im Mittelpunkt der Sachverständigen
Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“, ist am 11. Januar 2023 von Bundesministerin Lisa Paus als Sachverständiger in die Kommission für den zehnten Familienbericht der Bundesregierung berufen worden. Als Handlungsgrundlage für die Politik untersucht der Familienbericht regelmäßig die Situation von Familien in Deutschland. Holger Stichnoth wird gemeinsam mit den weiteren Sachverständigen in den kommenden zwei Jahren den zehnten Familienbericht erarbeiten, der insbesondere die Situation von allein- und getrennterziehenden Familien beleuchten soll.
„Für viele Familien sind Energiekrise, Kriegszeiten und Inflation eine große Belastung und verlangen ihnen viel ab. Umso wichtiger ist die Aufgabe der Familienberichtskommission, sich intensiv mit der Situation von Eltern und Kindern in Deutschland auseinanderzusetzen und Empfehlungen zu erarbeiten, wie die Politik Familien noch wirksamer unterstützen kann. Als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet Familienökonomik und Ungleichheit verfügt Holger Stichnoth, über die entsprechend wissenschaftlich fundierte und langjährige Erfahrung in Fragen der Familienpolitik. Die Berufung in die Kommission bestätigt seine hervorragende Arbeit, darüber freuen wir uns sehr“, sagt ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD.
„Gerade Allein- oder Getrennt-Erziehende stehen täglich vor vielen Herausforderungen, insbesondere in unsicheren Krisenzeiten. Diese Eltern und Kinder durch umsichtige politische Maßnahmen noch wirksamer zu helfen, liegt mir besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich, mit meinem wissenschaftlichen Schwerpunkt die Familienpolitik der Bundesregierung zielgenau unterstützen zu können“, betont Holger Stichnoth, der neben seiner Tätigkeit am ZEW zudem Honorarprofessor an der Universität Straßburg ist.
Die Bundesregierung legt in mindestens jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in Deutschland vor – dies geht zurück auf eine Aufforderung des Deutschen Bundestages von 1965. Mit der Ausarbeitung beauftragt die Bundesregierung jeweils eine Sachverständigenkommission und nimmt zu dem Bericht Stellung. Der nächste Bericht wird im Jahr 2025 veröffentlicht werden.