Finanzwirtschaftliches Gutachten zu Fragen des Länderfinanzausgleichs
Finanzwirtschaftliches Gutachten zu Fragen des Länderfinanzausgleichs
Zeitraum:
17.08.2013 – 31.03.2014
Im Rahmen der Klage gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht durch die Länder Bayern und Hessen berät das ZEW für dieses Projekt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg. Neben Einschätzungen zu konkreten Themen wie der Zerlegung der Lohnsteuer oder der Einwohnergewichtung im Länderfinanzausgleich leistet das ZEW außerdem Beratungsarbeit hinsichtlich allgemeiner finanzwissenschaftlicher Fragen, die sich für Baden-Württemberg im Laufe des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht stellen.