Wissenschaftliche Unterstützung des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats
Wissenschaftliche Unterstützung des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats
Zeitraum:
01.09.2016 – 31.08.2017
Mitarbeiter des ZEW unterstützten mit ihrer Expertise den Beirat des Stabilitätsrats organisatorisch und inhaltlich bei der Erstellung seiner zweimal jährlich erscheinenden Stellungnahmen zur Einhaltung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit nach § 51 Absatz 2 HGrG.