Die Betriebstätte im Zeitalter von Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Betriebstätte im Zeitalter von Informations- und Kommunikationstechnologien

Durch den verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien innerhalb von Unternehmen kann es zu verschiedenen Veränderungen wirtschaftlicher Organisationsstrukturen kommen. Die unternehmerische Leistungserstellung erfolgt vermehrt standortverteilt und standortunabhängig, so dass Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zunehmend mobil sind. Auch muss ein Unternehmen nicht mehr zwingend eine Niederlassung am Ort des Kunden unterhalten, um den dortigen Absatzmarkt zu bedienen, da durch den Einsatz von IKT räumliche und zeitliche Distanzen überbrückt werden können.

Die hier skizzierten wirtschaftlichen Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des internationalen Unternehmenssteuerrechts. Ist ein Unternehmen im Ausland tätig, so wird es im Quellenstaat steuerpflichtig, sobald die Unternehmenstätigkeit unter den Tatbestand der Betriebstätte fällt. Die Existenz einer Betriebstätte ist nicht nur für die Verteilung des internationalen Steueraufkommens zwischen den verschiedenen Staaten von besonderer Bedeutung, sondern hat auch einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Steuerbelastung von Unternehmen. Die Betriebsstätten-Definition wurde in einem Zeitalter entwickelt, in dem die Unternehmenstätigkeit weniger mobil und stärker an einem Standort zentralisiert war und in dem Dienstleistungen für die Wertschöpfung nur eine geringe Rolle spielten.

Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projekts, nach der Erarbeitung der relevanten Problembereiche bezüglich der Betriebstätte adäquate Reformmaßnahmen zu entwickeln, welche dann in einen konkreten Vorschlag für eine reformierte Betriebsstätten-Definition im OECD Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung münden. Die zu entwickelnden Reformvorschläge sollen eine gerechte Unternehmensbesteuerung ermöglichen, in der Unternehmenspraxis kosteneffizient durchführbar sein und Rechtssicherheit gewährleisten. Darüber hinaus soll eine gerechte Aufteilung des Steueraufkommens zwischen verschiedenen Staaten gewährleistet werden.

Als eine zentrale Reformmaßnahme wird eine Erweiterung des Betriebsstätten-Begriffs für das OECD-Musterabkommen vorgeschlagen. Eine Betriebsstätte soll auch dann vorliegen, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Staat für eine Dauer von mehr als 12 Monaten tätig werden, unabhängig davon, an welchem Ort sie tätig sind. Die Zurechnung von Gewinnen auf solche Betriebsstätten erfolgt auf Basis einer Funktionsanalyse, in der die von den Mitarbeitern ausgeübten Funktionen und übernommenen Risiken ermittelt werden. Eine solche Regelung ist praktikabel, da sie erst bei einer dauerhaften Tätigkeit des Mitarbeiters im Ausland greift. Daneben enthält das für Abkommen mit Entwicklungsländern maßgebliche UN-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereits eine vergleichbare Regelung, so dass hier auf bestehenden Erfahrungen aufgebaut werden kann. Auch gewährleistet eine solche Anpassung der Betriebsstätten-Definition eine zwischenstaatlich gerechte Aufteilung des Steuersubstrats und kann so der teilweise befürchteten Verschiebung des Steueraufkommens von Quellen- hin zu Wohnsitzstaaten entgegenwirken. Mit dieser Weiterentwicklung der Betriebsstätten-Definition kann somit auch im Zeitalter von IKT eine gerechte Aufteilung des Steueraufkommens zwischen den Staaten sowie eine für die unternehmerische Praxis praktikable Besteuerung ermöglicht werden.

Projektteam

Christoph Spengel

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Otto H. Jacobs

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