Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II , Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse
Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II , Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse
Durch das "Vierte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-IV-Gesetz) ist die Aufgabenverteilung im Bereich der Grundsicherung neu organisiert worden. Als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Landkreise Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gebildet, welche die Aufgaben als Leistungsträger nach dem SGB II wahrnehmen. Die Experimentierklausel nach 6a SGB II ermöglicht es zudem 69 kommunalen Trägern, im Wettbewerb mit den ARGEn alternative Wege der Eingliederung zu erproben (so genannte Optierende Kommunen).Die Evaluation der Experimentierklausel nach 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Der in vier Untersuchungsfeldern ausgeschriebene Projektverbund zur Evaluation dieser Experimentierklausel soll insbesondere die Frage beantworten, welche Modelle der Aufgabenwahrnehmung arbeitsmarktpolitisch erfolgreicher sind. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle "Optierende Kommune" und "ARGE" wobei auch innerhalb beider Grundtypen der Aufgabenwahrnehmung von z. T. erheblichen Unterschieden in der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten auszugehen ist. Im Untersuchungsfeld 3 soll der relative Erfolg oder Misserfolg der Organisationsformen auf der Basis von Individualdaten untersucht werden. Grundlage ist ein kombinierter Datensatz aus Geschäftsdaten der BA und einer Erhebung bei 25.000 Empfängern des Arbeitslosengelds II. Im Gegensatz zu anderen Evaluationen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegt der Schwerpunkt hier auf Organisationsaspekten und der Wirksamkeit und Effizienz des gesamten Leistungserbringungs- und Aktivierungsprozesses.