Determinanten der Inanspruchnahme flexibilisierter Beschäftigungsverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung befristeter Arbeit, Leiharbeit und freier Mitarbeit
Determinanten der Inanspruchnahme flexibilisierter Beschäftigungsverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung befristeter Arbeit, Leiharbeit und freier Mitarbeit
Als Grund für die anhaltenden Beschäftigungsprobleme in Deutschland und Europa wird häufig die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte genannt, deren Ursache insbesondere auch in den Regelungen zur Arbeitsplatzsicherheit gesehen wird. Darunter fällt der reguläre Kündigungsschutz sowie die Möglichkeit, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen. Unter diesen sind wiederum drei Kategorien zu nennen: die befristete Arbeit, die Leiharbeit und die Vereinbarung von freier Mitarbeit und von Werkverträgen mit Arbeitskräften außerhalb des Unternehmens. Das Projekt hat sich mit diesen drei Beschäftigungsformen befasst . Untersucht wurde zunächst, welches die Determinanten der Inanspruchnahme solcher Arbeitsverhältnisse seitens der Firmen sind. Auf der Grundlage des IAB-Betriebspanels lässt sich feststellen, dass neben der aktuellen Geschäftsentwicklung auch institutionelle Faktoren wie das Vorhandensein eines Betriebsrats eine Rolle spielen. Die empirischen Ergebnisse deuten außerdem auf eine Verbindung zwischen dem Kündigungsschutz für reguläre Arbeitnehmer und der Inanspruchnahme flexibler Arbeitsverhältnisse hin. Weitere Studien betrafen die Wirkung der befristeten Beschäftigung auf die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und das Arbeitsentgelt befristeter Arbeitskräfte im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten. Ferner hat das Projekt die Wirkung befristeter Beschäftigungsverhältnisse auf die Fluktuation der Arbeitskräfte untersucht. Dabei zeigte sich zunächst, dass ein vergleichsweise hoher Anteil (knapp 30 Prozent) aller neu beginnenden Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen wird. Zugleich zeigen die Ergebnisse jedoch, dass keine Tendenz zur Verdrängung regulärer durch befristete Beschäftigung festzustellen ist.