Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen
Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen
In Deutschland gibt es über 150 ehe- und familienbezogenen Leistungen die von den verschiedenen föderalen Ebenen und den gesetzlichen Sozialversicherungen getragen werden. Dazu gehören steuerliche Maßnahmen, direkte Geldleistungen, Leistungen der Sozialversicherungen sowie Realleistungen über die Bereitstellung von Infrastruktur für Familien. In der familienpolitischen Diskussion gibt es Überlegungen, die große Zahl staatlicher Leistungen für Familien vor allem auf die Phase im Lebensverlauf zu konzentrieren, in der der größte Bedarf an – materieller und immaterieller – Unterstützung besteht. Dieses Projekt soll feststellen, welche Mittel für eine solche Politik zur Verfügung stehen. Dazu soll auf Basis des Sozio-Oekonomischen Panels empirisch geschätzt werden, wie sich die familienpolitische Leistungen über den Lebenszyklus verteilen. Dabei erfolgen differenzierte Auswertungen nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommensposition der Haushalte.