Modernisierung der Konzentrationsberichterstattung
Modernisierung der Konzentrationsberichterstattung
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags in §44 Abs. 1 Satz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt. Bei der Bestimmung ökonomisch relevanter Unternehmenskonzentrationen stellen sich verschiedene Herausforderungen: So sind Verflechtungen wie Kapitalbeteiligungen zwischen Unternehmen einzubeziehen, insofern sie dazu führen, dass verflochtene Unternehmen wie eine einzige Wirtschaftseinheit agieren. Weitere Herausforderungen bestehen bei der Marktabgrenzung. In sachlicher Hinsicht sind dies insbesondere die Behandlung der Unterschiede zwischen amtlicher Wirtschaftszweigklassifikation und relevanten Märkten sowie die Zuordnung von Mehrproduktunternehmen. In räumlicher Hinsicht wurde bisher das Bundesgebiet als Ganzes betrachtet, abweichend davon haben aber viele Märkte eine internationale oder regionale Ausdehnung. Außerdem können sich Produktions- und Absatzräume unterscheiden. Da die Offenheit und Komplexität der deutschen Volkswirtschaft in den letzten Jahrzehnten sowohl in Bezug auf den Güterhandel als auch auf die Unternehmensverflechtungen zugenommen hat, haben sich auch die vorher genannten Herausforderungen der Konzentrationsberichterstattung weiter verstärkt. Darüber hinaus haben sich die verfügbaren amtlichen und privaten Datenbankenangebote, die elektronischen Datenverarbeitungstechnologien sowie die Wirtschaftswissenschaften fortentwickelt. Im Lichte der geänderten Rahmenbedingungen werden daher in diesem Projekt Modernisierungsvorschläge zur Verbesserung der Konzentrationsberichterstattung erarbeitet.