Mitarbeiteroptionen beeinträchtigen die Aussagekraft von Bilanzgewinnen

Forschung

Die Entlohnung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ermöglicht es Arbeitgebern nach US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP), den Personalaufwand in der Bilanz nicht in voller Höhe anzusetzen. Hierdurch wird der Bilanzgewinn höher als den Tatsachen entsprechend ausgewiesen.

In einer wissenschaftlichen Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, von Dr. Dieter Hess und Erik Lüders wird untersucht, ob Unternehmen von diesem Bilanzierungswahlrecht systematisch Gebrauch machen und ob hierdurch der Aussagegehalt von Bilanzgewinnen beeinträchtigt wird. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Ausnutzung dieses Wahlrechtes zu erheblichen Fehleinschätzungen der Ertragslage führen kann. Interessanterweise nutzen gerade Unternehmen der "New Economy" dieses Bilanzierungswahlrecht aus, indem sie einen großen Teil der Lohnzahlungen durch Optionen substituieren. So müssten beispielsweise nach den Schätzungen von Hess und Lüders Broadcom und Yahoo für das Geschäftsjahr 1999 ohne Ausnutzung des Wahlrechts einen Verlust statt eines Gewinns ausweisen.

Wie kann es sein, dass die als sehr streng geltenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften solche Wahlrechte einräumen? Das nach heftigen Kontroversen im Oktober 1995 verabschiedete Statement 123 des Financial Accounting Standard Board (FAS 123) empfiehlt zwar, dass der faire Wert der vergebenen Mitarbeiteroptionen, das heißt der Wert der hierfür an einer Börse zu erzielen wäre, als Personalaufwand zu erfassen ist. Dies ist jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben. Vielmehr bleibt es im Ermessen der Unternehmen, weiterhin nach der älteren Opinion 25 des Accounting Principal Boards (APB 25) vorzugehen, die nicht den Ansatz des fairen Wertes, sondern nur des inneren Wertes der Optionen vorschreibt. Letzterer entspricht der Differenz zwischen dem Aktienkurs im Zeitpunkt der Gewährung des Optionsrechtes und dem Basispreis der Option, das heißt dem Kurs, zu dem man die Aktie beziehen kann. Will man den für Mitarbeiteroptionen anzusetzenden Personalaufwand auf Null reduzieren, muss man lediglich den Basispreis so wählen, dass er dem aktuellen Aktienkurs entspricht, also sogenannte at-the-money Optionen vergeben, und diese nach APB 25 bilanzieren. Genau dieses Vorgehen ist bei den meisten amerikanischen Unternehmen zu beobachten. Lediglich zwei der 500 Werte des S&P-Index folgen der Empfehlung von FAS 123 und setzen den fairen Wert der Optionen als Personalkosten an.

Ein Gefühl für die verschleierten Kosten erhält man, wenn man sich vergegenwärtigt, wieviel man für derartige Optionen am Markt bezahlen müsste. In der Regel werden Kaufoptionen mit einer Laufzeit von acht bis zehn Jahren vergeben. Zwar sind diese nicht handelbar und können meist in den ersten ein bis vier Jahren nicht ausgeübt werden, dennoch lässt sich mit Hilfe von Optionspreismodellen ein fairer Wert ermitteln. Dieser liegt nach den Berechnungen von Hess und Lüders in der Regel bei 20 bis 40 Prozent des Aktienkurses.

Die am Ende dieser Pressemitteilung herunterladbare Tabelle illustriert die Gewinnverzerrung für 20 Unternehmen aus dem S&P 500 Index, die in hohem Maß Optionen einsetzen.

Ansprechpartner

Dr. Dieter Hess, E-Mail: dieter.hess@uni-konstanz.de

Erik Lüders, E-Mail: lueders@zew.de