Unternehmenssteuern: Deutschland ist besser als sein Ruf

Forschung

Der Standort Deutschland ist für Unternehmen, die investieren wollen, unattraktiv. Insbesondere die Unternehmensbesteuerung ist im internationalen Vergleich viel zu hoch. Aussagen wie diese waren über die letzten Jahre wieder und wieder zu hören. Und tatsächlich, ein Blick auf die laufende Steuerbelastung von Unternehmen, die jeweils in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz ansässig sind, bietet ein trübes Bild. Vor allem wegen der hohen Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag - sie liegt um etwa elf Prozent über derjenigen in Frankreich und um etwa 26 Prozent über der in der Schweiz - weist Deutschland mit 56,5 Prozent die eindeutig höchste Steuerbelastung auf. Ein gleiches französisches Unternehmen wird mit 51,5 Prozent um einiges geringer belastet. Und die Schweiz erweist sich mit einer Belastung von nur 32,8 Prozent sogar als besonders attraktiv.

Dass die Steuern in der Schweiz so günstig indessen gar nicht sind und Deutschland im internationalen Vergleich so schlecht nicht abschneidet, wird allerdings deutlich, wenn man die steuerliche Belastung der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften in die Berechnungen miteinbezieht. Denn: Werden die Gewinne des Unternehmens ausgeschüttet, dann ist es für eine exakte Ermittlung der auf ihnen lastenden Steuern wichtig zu wissen, in welchem Umfang sie zusätzlich beim Gesellschafter der Besteuerung unterliegen. Bei Vollausschüttung beträgt die Steuerbelastung in Deutschland 64,7 Prozent, in Frankreich 72,9 Prozent und in der Schweiz 60,02 Prozent. Es zeigt sich also, dass jetzt die höchste Belastung in Frankreich anfällt. Zudem hat sich der erhebliche Unterschied zwischen dem deutschen Unternehmen und dem schweizerischen auf moderate 4,7 Prozent reduziert.

Die Begründung für diese Veränderung liegt zum einen in den unterschiedlichen Körperschaftsteuersystemen, zum anderen in den unterschiedlichen Tarifen der verschiedenen länderspezifischen Steuerarten. In Deutschland kommt es im Gegensatz zu den Vergleichsländern bei Ausschüttung des Gewinns zu einer entlastenden Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 45 auf 30 Prozent. Hinzu kommt das hier angewendete körperschaftsteuerliche Vollanrechnungssystem, das beim Gesellschafter den Abzug der Körperschaftsteuer von der Einkommensteuerschuld erlaubt. Das französische Körperschaftsteuersystem ist ähnlich ausgestaltet und erlaubt eine Anrechnung von rund 95 Prozent. In der Schweiz dagegen werden Unternehmensgewinne zusätzlich zur Körperschaftsteuer mit der Einkommensteuer des Gesellschafters belastet. Im Ausschüttungsfall kommen also noch Einkommensteuern der Anteilseigner zuzüglich etwaiger Zuschlagsteuern hinzu. Vor allem hierdurch wird der Belastungsvorteil des schweizerischen Unternehmens nahezu aufgezehrt.

Auch ein Vergleich der unterschiedlichen Steuerstrukturen bringt für Deutschland durchaus positive Ergebnisse. So findet sich hier, fast könnte man sagen wider Erwarten, die einfachste Struktur der Steuerbelastung. Nach der Abschaffung der Gewerbesteuer vom Kapital zum 1.1.1998 werden als direkte Steuern - abgesehen von der vernachlässigbaren Grundsteuer - nur noch die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag erhoben. In der Schweiz dagegen ist eine Vielzahl an Steuern auf den laufenden Gewinn der Unternehmen fällig. Dabei zeigt sich, dass gerade die Kantone mit umfangreichen Steuerkompetenzen ausgestattet sind. Das erlaubt ihnen sowohl auf den Erfolg (kantonale Körperschaftsteuer) als auch auf das Unternehmensvermögen (kantonale Kapitalsteuer) Steuern zu erheben. Häufig kommen auch noch Steuern auf Ebene der Gemeinden hinzu. In Frankreich schließlich fallen in hohem Maße ertragsunabhängige Steuern an. Sie haben für ein Unternehmen den Nachteil, dass sie auch im Verlustfall in ungemilderter Höhe anfallen. Dies trifft insbesondere junge, forschungsintensive Unternehmen hart, die regelmäßig Anlaufverluste erwirtschaften. Hält diese Situation über mehrere Jahre an, so führt dies zu einer Auszehrung der Unternehmenssubstanz.

Unter Berücksichtigung der strukturellen Anforderungen an ein Steuersystem, ist die in Deutschland zum 1.1.98 geschaffene Struktur mit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und der Absenkung des Solidaritätszuschlags von 7,5 auf 5,5 Prozent ein erster Schritt zur Schaffung eines investitionsfreundlicheren Umfelds in Deutschland. Dennoch reichen diese Maßnahmen längst nicht aus. Vielmehr muß eine Steuerreform mit einer deutlichen Absenkung der Steuertarife erfolgen. Nur so kann ein echter Beitrag zur Sicherung des Unternehmensstandorts Deutschland geleistet werden.

Ansprechpartner

Gunter Grittmann, Telefon: 0621/1235-132, E-Mail: grittmann@zew.de

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