Unvollständiger Binnenmarkt für Investmentfonds bürdet Anlegern unnötige Kosten auf

Forschung

Der europäische Markt für Investmentfonds ist immer noch weit von einem echten Binnenmarkt entfernt. Steuerliche und rechtliche Hürden bürden den Anlegern deutlich höhere Kosten auf, als sie etwa Anleger am US-amerikanischen Markt zu tragen haben.

Dies belegt eine Studie, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, im Auftrag des britischen Fondsverbands Investment Management Association erstellt hat.

Zweifellos hat es in den vergangenen Jahren Integrationsfortschritte am europäischen Markt gegeben. Immer noch übersteigt aber in kaum einem europäischen Land der Marktanteil ausländischer Fonds-Anbieter 20 Prozent. Die Folge ist, dass europäische Fonds im Vergleich zu den USA im Durchschnitt über erheblich geringere Volumina verfügen und der Anleger daher mit höheren Durchschnittskosten belastet wird. Die unnötigen Zusatzkosten, die Anleger in europäischen Fonds zu tragen haben, werden von der ZEW-Studie mit rund fünf Milliarden Euro jährlich beziffert. Eine wahrlich stattlicher Betrag, der den Anlegern da entgeht.

Ganz oben auf der Liste der Hindernisse, die einer stärkeren Integration des europäischen Markts für Investmentfonds entgegenstehen, steht die Besteuerung: Viele EU-Staaten praktizieren Steuerdiskriminierung gegenüber ausländischen Finanzdienstleistungen. Investmentfonds von inländischen Anbietern werden oftmals weniger stark besteuert als die von ausländischen Anbietern. Aber auch andere rechtliche Rahmenbedingungen stehen im Widerspruch zu den Prinzipien eines Binnenmarkts. So ist es Anbietern von Fonds kaum möglich, Fondsprodukte grenzüberschreitend zu fusionieren. Genau dies wäre aber aus Sicht der Anleger wünschenswert, um die Managementkosten zu senken.

Ein weiterer Anachronismus zehn Jahre nach der so genannten "Vollendung" des Binnenmarkts ist die Registrierungspflicht: Auch wenn ein Fonds bereits in einem EU-Mitgliedsland zum Vertrieb zugelassen ist, muss er immer erst noch in den anderen EU-Staaten registriert werden, bevor er dort verkauft werden darf. Das Registrierungsverfahren ist mit Kosten und Zeitverlusten verbunden und nicht mit dem Binnenmarktprinzip der gegenseitigen Anerkennung vereinbar.

Gefordert sind nach den Erkenntnissen der ZEW-Studie nun die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Finanzdienstleistungsbranche selbst. Die Kommission muss ihre Rolle als "Hüterin der Verträge" ausfüllen und Diskriminierungstatbestände vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die Mitgliedstaaten sind in der Pflicht, ihr Regelwerk endlich auch auf dem Gebiet der Investmentfonds konsequent in Einklang mit den Prinzipien des Binnenmarkts zu bringen. Die Branche selbst sollte mit einheitlichen Standards für Performance- und Kostenstatistiken für mehr Transparenz sorgen. Fortschritte in Richtung mehr Integration, Wettbewerb und Effizienz im Fonds-Markt könnten auch einen wichtigen Beitrag zur Lösung des europäischen Rentenproblems leisten.

Ansprechpartner

Dr. Friedrich Heinemann, Telefon: 0621/1235-149, E-Mail: heinemann@zew.de

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