Dienstleister der Informationsgesellschaft - Knapp die Hälfte der ostdeutschen Unternehmen nutzt Eingliederungszuschuss
ForschungDa gerade ältere Arbeitnehmer nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit als schwer vermittelbar gelten, fördert die Bundesagentur für Arbeit ihre Anstellung mit der Gewährung von Eingliederungs- und Weiterbildungszuschüssen, mit der erleichterten Befristung von Arbeitsverhältnissen und der Befreiung von Beiträgen zur Arbeitsförderung. Die Dienstleister der Informationsgesellschaft nutzen von diesen Möglichkeiten am häufigsten den Eingliederungszuschuss: Etwa 13 Prozent der Unternehmen im Wirtschaftszweig geben an, diese Förderung zu erhalten.
Dabei gibt es starke Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Unternehmen sowie zwischen den einzelnen Branchen des Wirtschaftszweigs. In Ostdeutschland nehmen knapp 45 Prozent der Unternehmen Eingliederungszuschüsse in Anspruch; in Westdeutschland nur etwa zehn Prozent. Der Anteil der Unternehmen, die diese Förderung nutzen, ist in der Branche Forschung und Entwicklung mit etwa 32 Prozent am höchsten. Auch Architekten, EDV-Dienstleister und Vermieter sowie technische Berater und Planer nutzen diese Fördermaßnahme überdurchschnittlich häufig. Vergleichsweise gering ist der Anteil mit sieben Prozent der Unternehmen in den Branchen Unternehmensberatung und IKT-Handel. In der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, der Werbung und bei den Telekommunikationsdienstleistern spielt der Eingliederungszuschuss nur eine sehr geringe Bedeutung.
Dies ist Ergebnis einer Konjunkturumfrage bei Dienstleistern der Informationsgesellschaft, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Vereine Creditreform, Neuss, im März und April 2005 durchgeführt hat. An der Umfrage beteiligten sich rund 1.000 Unternehmen. Der Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft setzt sich zusammen aus Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT-) Dienstleistern (Unternehmen der Branchen EDV-Dienste und -Vermietung, IKT-Fachhandel sowie Telekommunikationsdienste) und wissensintensiven Dienstleistern (Unternehmen der Branchen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architekturbüros, technische Beratung und Planung, Forschung und Entwicklung sowie Werbung).
Die erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen älterer Mitarbeiter ist im Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft nach der Inanspruchnahme eines Eingliederungszuschusses die am zweithäufigsten verbreitete Maßnahme. Ein Anteil von etwa 9 Prozent der ostdeutschen Unternehmen und etwa 7,5 Prozent der westdeutschen Unternehmen gibt an, von der erleichterten Befristung Gebrauch zu machen. Dieses Instrument ist vor allem im IKT-Handel wichtig. In dieser Branche nutzen 16 Prozent der Unternehmen diese Maßnahme. Bei den technischen Beratern und Planern liegt der Anteil bei etwa 12 Prozent. In den übrigen Branchen des Wirtschaftszweigs spielt die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Mitarbeitern nur eine sehr geringe Rolle.
Den von der Bundesagentur gewährten Weiterbildungszuschuss für die Einarbeitung und Weiterbildung älterer Mitarbeiter nehmen etwa sechs Prozent der Unternehmen im Wirtschaftszweig in Anspruch. Diese Zahl speist sich vor allem aus EDV-Dienstleistern und -Vermietern, für die diese Fördermaßnahme die wichtigste Rolle spielt. In dieser Branche nutzen knapp 24 Prozent der Unternehmen den Weiterbildungszuschuss. Bei den technischen Beratern und Planern nehmen knapp 8 Prozent der Unternehmen den Weiterbildungszuschuss in Anspruch. In allen anderen Branchen findet diese Fördermaßnahme kaum Verwendung. Die letztgenannte der von der Bundesagentur gewährten Förderungen, die Befreiung von Beiträgen zur Arbeitsförderung, wird in allen Branchen des Wirtschaftszweigs kaum genutzt.
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