Ältere Arbeitslose besser als ihr Ruf
ForschungÄlteren Arbeitslosen wird häufig vorgeworfen, sie nutzten aufgrund ihrer längeren Dauer der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosenversicherung über Gebühr aus. Dieser pauschale Vorwurf ist nicht gerechtfertigt.
Zwar hat die Verlängerung der maximalen Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose Mitte der 1980er Jahre deren durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erhöht: Während für jüngere Arbeitslose, die von der Reform nicht betroffen waren, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit zwischen 1981 und 1993 um 25 Prozent gesunken ist, ist sie bei den über 53-jährigen Arbeitslosen seit dem Wirksamwerden der Reform um mehr als 50 Prozent gestiegen. Allerdings hat sich für diejenigen unter den älteren Arbeitslosen, die nach der Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnehmen, die Dauer der Arbeitslosigkeit nach der Reform nicht verlängert. Sie liegt bei den meisten älteren Arbeitslosen, die wieder eine Beschäftigung aufnehmen, sogar unter der der jüngeren Arbeitslosen. Der Anstieg der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit bei älteren Arbeitslosen ist deshalb weitgehend auf diejenigen zurückzuführen, die keine Beschäftigung mehr aufnehmen. Dafür verantwortlich sind vor allem vom Gesetzgeber gewollte Frühverrentungsprogramme.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, die auf den Zwischenergebnissen eines langfristigen DFG-Forschungsprojekts aufbaut. Die Studie basiert auf umfangreichen Individualdaten der Bundesanstalt für Arbeit und umfasst etwa 600.000 Personen. Damit stehen etwa 100-mal mehr Beobachtungen zur Verfügung als in bisherigen Studien zu dieser Fragestellung.
In den Jahren 1985 bis 1987 wurde die maximale Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für die über 53-jährigen Arbeitslosen von 12 auf 32 Monate erhöht. Neben der allgemeinen Erhöhung der Arbeitslosigkeitsdauer bei dieser Altersgruppe nach der Reform ist festzustellen, dass von den älteren Arbeitslosen eine große Anzahl für genau 32 Monate arbeitslos ist und danach aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Dies deutet darauf hin, dass Unternehmen die längere Bezugsdauer dazu nutzen, das Arbeitslosengeld in ihre Sozialpläne zur Frühverrentung zu integrieren. Alternativ werden diese Arbeitnehmer gegen Ende ihres Erwerbslebens mit einer Abfindung verabschiedet und sind vor dem Renteneintritt noch bis zu 32 Monate lang arbeitslos. Derartige Lösungen, die im Einvernehmen mit den betroffenen Arbeitnehmern erzielt werden, führen dazu, dass die Belegschaft auf Kosten der Allgemeinheit "verjüngt" wird.
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