Trotz Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel sind Verbraucher verunsichert

Forschung

Trotz der geltenden Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel sind Verbraucher leicht zu verunsichern, wenn es darum geht, genveränderte von nicht genveränderten Lebensmitteln zu unterscheiden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, die das Verbraucherverhalten mit Hilfe von kontrollierten Laborexperimenten untersucht hat. Ein weiteres Ergebnis der ZEW-Studie ist, dass ein Preisabschlag von etwa 50 Prozent erforderlich wäre, damit Verbraucher in Deutschland auch genetisch veränderte Lebensmittel in ihren Einkaufskorb legen würden. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Absatzchancen für genveränderte Lebensmittel in Deutschland und die Auswirkungen unterschiedlicher Kennzeichnungsregeln auf das Verhalten der Konsumenten.

An den Laborexperimenten nahmen insgesamt 164 Personen, im Alter von 18 bis 75 Jahren, teil. Die Teilnehmer gaben dabei in realen Auktionen Kaufgebote für Schokoriegel und Sojaöl ab, die entweder genveränderte oder nicht genveränderte Zutaten enthielten. Dies war die erste Untersuchung in Deutschland, in der Teilnehmer reale Kaufentscheidungen für solche Produkte getroffen haben. Im Gegensatz zu Umfragen, in denen die Teilnehmer nur auf hypothetische Fragen antworten, vermitteln reale Auktionen den Käufern Anreize, ihre wahre Zahlungsbereitschaft zu offenbaren.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Konsumenten die nicht genveränderten Lebensmittel deutlich bevorzugen. Über 80 Prozent der Auktionsteilnehmer bieten für die nicht genveränderten Produkte einen höheren Preis als für die genveränderte Variante. Im Durchschnitt verlangen sie einen Preisabschlag von etwa 50 Prozent, um genetisch veränderte Lebensmittel zu kaufen. Demnach haben genveränderte Lebensmittel derzeit nur dann eine Absatzchance, wenn sie deutlich billiger sind als die konventionell erzeugten Produkte.

In der ZEW-Studie wurde ebenfalls deutlich, dass die nach derzeitiger Regelung zulässige zusätzliche Kennzeichnung nicht genveränderter Lebensmittel als "ohne Gentechnik" hergestellt, das Vertrauen der Konsumenten in die herrschende Kennzeichnungspflicht beeinträchtigt. Obwohl die zusätzliche Kennzeichnung angesichts der geltenden Rechtslage eigentlich überflüssig ist, wird sie bereits bei einigen Produkten beobachtet. Die Zahlungsbereitschaft der Teilnehmer an dem Laborexperiment geht auch für genetisch unveränderte Produkte deutlich zurück, wenn dieses zusätzliche Label fehlt. Diese Verunsicherung könnte sich verschärfen, wenn noch mehr genveränderte Produkte in den Handel kämen und den Anbietern nicht genveränderter Produkte dadurch noch stärkere Anreize gegeben würden, diese freiwillig zusätzlich zu kennzeichnen. Für die Politik heißt das, entweder das Vertrauen in die bestehende Kennzeichnungspflicht beispielsweise durch bessere Information der Verbraucher zu erhöhen oder über eine einheitliche Kennzeichnungsregelung aller Produkte, der genveränderten und der nicht genveränderten, nachzudenken.

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Dr. Astrid Dannenberg, E-Mail: dannenberg@zew.de

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