Studie zu effektiven Steuerbelastungen weist gravierende methodische und inhaltliche Schwächen auf

Forschung

Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim hat sich in Kooperation mit der Universität Mannheim intensiv mit der kürzlich veröffentlichten Studie im Auftrag der Grünen-Fraktion im Europaparlament auseinandergesetzt und zeigt gravierende methodische Mängel in den Untersuchungen auf. Die Wissenschaftler von ZEW und Universität Mannheim stellen fest, dass die in der Studie gezogenen Schlussfolgerungen nach mehr Steuertransparenz nicht nachvollziehbar sind.

Das ZEW berechnet bereits seit vielen Jahren in Kooperation mit der Universität Mannheim Effektivsteuerbelastungen im Auftrag der Europäischen Kommission.

Die Verfasser der veröffentlichten Studie weisen nur unzureichend auf die Unterschiede zwischen in der Handelsbilanz ausgewiesenem Gewinn von Unternehmen und steuerlicher Bemessungsgrundlage hin. Grundlage der von den Verfassern angestellten Berechnungen bildet allerdings der handelsbilanziellen Gewinn.

Laut Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW-Forschungsprofessor sowie Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II an der Universität Mannheim, „ergeben sich stets Gründe für Abweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerpflichtigem Gewinn aufgrund steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen sowie steuerfreier Einnahmen. Zudem besteuern viele Länder offen und völlig legitim vor allem Lizenzeinnahmen mit einem sehr geringen Steuersatz.“

Innerhalb der Europäischen Union ist es zudem verpflichtend, dass Dividenden, die innerhalb eines Konzerns ausgeschüttet werden, freigestellt werden, um eine Doppelbesteuerung der Erträge zu verhindern. Dieser Sachverhalt wird jedoch in der von der Grünen-Fraktion im EU-Parlament in Auftrag gegebenen Studie vollständig vernachlässigt.

Steuerpolitik mit angemessenen Methoden evaluieren

Die Berechnung der effektiven Steuerlast wird in der Studie als simples Verhältnis der Gesamtsteuerzahlungen zu Gesamteinkünften innerhalb eines Landes ermittelt. „Anstelle der gewählten Vorgehensweise empfiehlt es sich vielmehr, zunächst den Effektivsteuersatz eines Unternehmens zu ermitteln und dann den Durchschnitt aller Effektivsteuersätze zu bilden“, so Christoph Spengel. Diese Vereinfachung führt zu einer erheblichen Verzerrung der Ergebnisse.

Schließlich endet der Untersuchungszeitraum der Studie im Jahr 2015 und vernachlässigt die seither vielfach in Angriff genommenen Reformmaßnamen. Christoph Spengel dazu: „Der europäischen Steuerpolitik ist dringend angeraten, vor weiteren gesetzgeberischen Schritten zunächst die seit 2016 vorgenommenen Maßnahmen mit angemessenen Methoden zu evaluieren. Sonst besteht die Gefahr, dass der Standort Europa durch steuerpolitische Fehlentscheidungen nachhaltig Schaden erleidet.“

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ZEW Kurzgutachten „Steuer- vermeidung von Konzernen weist gravierende methodische Mängel auf“

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