Starke-Familien-Gesetz stärkt Beschäftigung
ForschungDurch die im Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes geplanten Verbesserungen beim Kinderzuschlag lohnt sich Erwerbsarbeit für Familien mit kleinem Einkommen in Deutschland mehr als bisher. Die Beschäftigung könnte dadurch in Vollzeiteinheiten gerechnet um rund 3.000 Stellen steigen. Derzeit erhalten rund 90.000 Haushalte den Kinderzuschlag. Durch die Reformen hätten weitere 80.000 Familien einen Anspruch auf die Leistung; 18.000 Haushalte könnten den Bezug von Hartz-IV-Leistungen vermeiden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine gemeinsame Studie des ZEW – Leibniz Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim und des Bonner Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Berechnungen der Forscher beruhen auf den Daten des Sozio-oekonomische Panels (SOEP), die die finanziellen Verhältnisse und das Arbeitsangebotsverhalten der Haushalte in Deutschland repräsentativ abbilden.
Die Reformen beim Kinderzuschlag sind Teil des Starke-Familien-Gesetzes, das heute im Familienausschuss des Bundestags debattiert wird. Geplant sind eine Erhöhung des Kinderzuschlags von derzeit maximal 170 Euro auf 185 Euro monatlich, eine Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze und eine großzügigere Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen.
„Die Reformvorschläge gehen in die richtige Richtung. Lange bekannte Schwachstellen bei der Ausgestaltung des Kinderzuschlags werden beseitigt“, erklärt Dr. Holger Stichnoth, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Soziale Sicherung und Verteilung“ sowie Koautor der Studie. „Allerdings bleibt das System der Sozialleistungen für einkommensarme Familien mit Hartz IV, Kinderzuschlag und Wohngeld komplex. Der gr0ße Wurf, ein einfaches Sicherungssystem für Kinder aus einem Guss, steht noch aus.“
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Dr. Holger Stichnoth, Telefon 0621/1235-362, E-Mail holger.stichnoth@zew.de