Mit großen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist vorerst nicht zu rechnen

Kommentar

ZEW-Ökonomin Katrin Sommerfeld zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Dr. Katrin Sommerfeld leitet die Nachwuchsforschungsgruppe „Integration von Migranten/-innen und Einstellungen zum Sozialstaat (IMES)“ im ZEW-Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und Personalmanagement“.

Zum 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft. Das Gesetz soll den Zuzug von Hochschulabsolventen/-innen und von Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung aus dem Nicht-EU-Ausland erleichtern. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Linderung des Fachkräftemangels. Dr. Katrin Sommerfeld, Leiterin der Nachwuchsforschungsgruppe „Integration von Migranten/-innen und Einstellungen zum Sozialstaat (IMES)“ im ZEW-Forschungsbereich „Arbeitsmärkte und Personalmanagement“, nimmt dazu Stellung:

„Der demografische Wandel wird dem deutschen Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren schwer zu schaffen machen. Das neue Gesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ob die erhoffte Einwanderung von qualifizierten Ausländern/-innen in der Lage ist, den Fachkräftemangel aufgrund der niedrigen Geburtenrate auszugleichen, darf bezweifelt werden. Das Nadelöhr bei der Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt ist neben den Deutschkenntnissen nach wie vor die Anerkennung von Qualifikationen und beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland. Hier gibt es in Deutschland sehr hohe Qualifikationsstandards, die es ausländischen Fachkräften schwer machen, die Bedingungen für die Einreise zu erfüllen. Um hier etwas zu ändern, müsste es stärker um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausländischer Fachkräfte gehen und weniger um den Nachweis von Berufsausbildungen, die es so im Ausland häufig gar nicht gibt. Mit großen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist daher auch durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes erst einmal nicht zu rechnen.

Das Gesetz könnte allerdings die angespannte Situation am Arbeitsmarkt zumindest erleichtern. Es könnte etwa für Ausbildungsinteressierte ein Anreiz sein, vermehrt nach Deutschland einzureisen, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen. Und insbesondere Branchen wie der Logistik und Fertigung sowie der Gastronomie könnte es die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften erleichtern. In anderen Branchen mit hohem Personalbedarf, wie der Pflege oder dem Handwerk dagegen, könnten die gewünschten Entlastungseffekte aufgrund starker Regulierung und hohen beruflichen Qualifikationsanforderungen ausbleiben.“

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