Bremsmanöver bei den kommunalen Investitionen wäre fatal

Kommentar

ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zur Steuerschätzung

Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft", kommentiert die außerplanmäßige Analyse des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

Der „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ hat die Ergebnisse seiner außerplanmäßigen Analyse vorgelegt. Diese Sonderanalyse war nötig geworden, weil bei der turnusgemäßen Prognose im Mai die finanziellen Folgen der Corona-Krise noch kaum abschätzbar waren. Die aktualisierte Prognose bestätigt, dass Bund, Länder und Gemeinden durch die Krise in erheblichem Umfang Steuereinnahmen verlieren werden. Hatte der Arbeitskreis  im Mai für das laufende Jahr noch mit Einnahmen auf Bundesebene von rund 285 Milliarden Euro gerechnet, prognostiziert er nun 275 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 2019 ergibt sich ein Minus von 54 Milliarden Euro.

Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim kommentiert.

„Es ist wichtig, dass sich Bund, Länder und Kommunen jetzt durch die Steuerausfälle nicht verängstigen lassen. Ein Bremsmanöver bei den kommunalen Investitionen wäre besonders fatal. Die Schuldenbremse im Grundgesetz hat von Anfang an Vorkehrungen für solche Notsituationen getroffen. 2020 und auch noch 2021 sind Jahre, in denen hohe Haushaltsdefizite erlaubt sein werden. Bund und Länder sollten diesen Verschuldungsspielraum auch im kommenden Jahr für eine Absicherung der Kommunen nutzen. Und sehr wahrscheinlich werden die Steuerschätzer im kommenden Jahr wieder bessere Nachrichten verkünden, denn auch bei den Steuereinnahmen ist mit einem V-Verlauf zu rechnen.“

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