Ankündigung zu öffentlichem Country-by-Country-Reporting verursacht Wertverlust von Unternehmen in der EU

Forschung

Bereits die Ankündigung einer vorläufigen Einigung zur Einführung von Steuertransparenz am 1. Juni 2021 hatte zu deutlichen Reaktionen am Kapitalmarkt geführt.

Europäische Konzerne sind künftig verpflichtet, ihre länderbezogenen Erträge und Ertragssteuern zu veröffentlichen („Country-by-Country-Reporting“). Einem entsprechenden Richtlinienentwurf hat das Parlament der Europäischen Union (EU) heute zugestimmt. Ziel der Offenlegung ist die Aufdeckung und Eindämmung von Steuervermeidungspraktiken. Bereits die Ankündigung einer vorläufigen politischen Einigung zur Einführung einer solchen Richtlinie am 1. Juni 2021 hatte zu deutlichen Reaktionen am Kapitalmarkt geführt: So hat das ZEW Mannheim in Kooperation mit der Universität Mannheim bis zu zwei Tage nach der Ankündigung kumulierte durchschnittliche abnormale Renditen zwischen -0,499 und -0,699 Prozent nachgewiesen. Dies entspricht einem Wertverlust der Unternehmen von 48 bis 65 Milliarden Euro.

„Anleger stehen einem öffentlichen Country-by-Country Reporting sehr kritisch gegenüber. Die damit verbundenen Risiken, wie etwa Reputationsschäden oder mögliche Wettbewerbsnachteile, liegen auf der Hand. Gesetzgeber sollten sie sich daher im Klaren sein, dass eine verpflichtende öffentliche Steuertransparenz zu erheblichen nichtsteuerlichen Kosten führt“, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, Forschungsprofessor am ZEW Mannheim.

Wie die Studie nahelegt, erwarten Anleger, dass die Risiken die potenziellen Vorteile der umfangreichen Offenlegungspflicht überwiegen. „Wir sehen deutlich stärkere negative Anlegerreaktionen für Unternehmen mit niedrigeren effektiven Steuersätzen, also Unternehmen, die – gegebenenfalls auch ungerechtfertigter Weise – im Verdacht stehen könnten, Steuerzahlungen zu vermeiden“, sagt Stefan Weck, Wissenschaftler am ZEW und einer der Autoren der Studie. Weiterhin beinhalten die Studienergebnisse Indizien dafür, dass die Anleger mögliche Wettbewerbsverzerrungen einpreisen, die sich aus dem Country-by-Country-Reporting ergeben könnten. „Die Anlegerreaktionen sind erheblich stärker für Unternehmen, die in Branchen tätig sind, in denen die Zahl der operierenden Unternehmen in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist“, so Raphael Müller, Wissenschaftler an der Universität Mannheim und Mitautor der Studie.

Die Idee, große multinationale Unternehmen zu verpflichten öffentlich darzulegen, in welchem Land sie wieviel Gewinn erwirtschaften und Steuern zahlen, wurde in der EU erstmals 2016 diskutiert. Das Country-by-Country-Reporting soll helfen zu verhindern, dass Unternehmen Steuern vermeiden, indem sie Gewinne in Länder mit niedrigen Steuersätze verlagern, etwa nach Irland oder Luxemburg. Bisher war eine Offenlegung dieser länderbezogenen Kennzahlen nur gegenüber den Steuerbehörden verpflichtend. Im Januar 2021 veröffentlichte die portugiesische Ratspräsidentschaft einen Entwurf für ein öffentlich einsehbares Country-by-Country-Reporting, der vorsieht, dass Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro ihre Gewinne bzw. Verluste und Ertragssteuern auf Länderebene offenlegen müssen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Allgemeine Dokumente

ZEW Discussion Paper „How Do Investors Value the Publication of Tax Information?“ (in englischer Sprache)

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