Rückgabe von Steuer-Mehreinnahmen ist richtig, sollte aber sozialpolitisch flankiert werden
ForschungZEW-Studie zu Steuererleichterungen
Die Bundesregierung möchte Bürger/innen nicht zuletzt wegen der gestiegenen sogenannten kalten Progression finanziell entlasten. Durch Anpassungen bei der Einkommensteuer und beim Kindergeld sowie zuletzt auch durch die Ankündigung, dass Steuerzahler/innen Rentenbeiträge schon ab 2023 – und nicht wie ursprünglich geplant erst ab 2025 – voll von der Steuer absetzen können, sollen Haushalte mehr Geld zur Verfügung haben. Eine aktuelle ZEW-Studie zeigt nun, wie sich die geplanten steuerlichen Maßnahmen auf die unterschiedlichen Einkommen auswirken und stellt fest: Gutverdiener, die in der Regel mehr von der kalten Progression betroffen sind, profitieren mehr von den geplanten Entlastungen – nicht nur in absoluten, sondern auch in relativen Zahlen.
Die reichsten zehn Prozent sparen 691 Euro pro Jahr durch die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Einkommensteuertarif und beim Kindergeld, während bei den unteren zehn Prozent die Entlastung nur 19 Euro beträgt. In der Gesamtschau drückt sich die Verteilung dieser Mittel so aus: Etwa 30 Prozent der gesamten Entlastung von etwa 10 Milliarden Euro gehen an die oberen 10 Prozent. Der Anteil, der an die ärmsten 10 Prozent geht, ist vernachlässigbar. Durch die volle steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge wird das reichste Zehntel ab 2023 um 180 Euro pro Jahr entlastet; den unteren zehn Prozent bringt diese Maßnahme drei Euro.
Nimmt man hier nur die Prozentzahlen sieht es dennoch ähnlich aus: „Die prozentuale Betrachtung reduziert zwar die Unterschiede in der Entlastungswirkung zwischen den Einkommensschichten gegenüber der Betrachtung in Euro, die reicheren Einkommensbezieher profitieren aber auch relativ betrachtet stärker“, so Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“. Die ZEW-Studie zeigt damit ein anderes Ergebnis als die Berechnung des Bundesfinanzministeriums: Prozentual werden dort Menschen mit geringem Einkommen stärker entlastet. Diese Unterschiede ergeben sich aus einer anderen Herangehensweise: Während das Bundesfinanzministerium die bisherige Steuerlast mit der geplanten neuen Steuerlast vergleicht, um die Entlastungswirkung der Haushalte zu berechnen, liegt den ZEW-Berechnungen die prozentualen Veränderungen im verfügbaren Einkommen zugrunde.
„Die stärkere Entlastung der oberen Einkommen ist verteilungspolitisch unpopulär, der Ausgleich der kalten Progression ist in Zeiten hoher Inflation aber dennoch geboten, weil dadurch ungeplante steuerliche Mehreinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Die ebenfalls erforderliche Entlastung unterer Einkommensgruppen angesichts steigender Preise steht auf einem anderen Blatt. Ihre Finanzierung sollte nicht aus den Mehreinnahmen durch die kalte Progression erfolgen, auch wenn dies kurzfristig verlockend erscheint“, so Stichnoth.